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Friedhofsreglement: Gleiche Regeln für alle

Die Stadt Freiburg unterzieht das 120-jährige Friedhofsreglement einer Totalrevision. Der Gemeinderat hat die wichtigsten Änderungen den Medien präsentiert.

Die Organisation des Friedhofs St. Leonhard in der Stadt Freiburg soll an die heutigen und zukünftigen Gegebenheiten angepasst werden. © Aldo Ellena

Vorauszuschicken ist zunächst einmal, dass das alte Reglement für den gemeindeeigenen Friedhof St. Leonhard zu 80 Prozent im neuen Reglement übernommen wird, wie der zuständige Gemeinderat Elias Moussa (SP) eingangs der Medienkonferenz sagte. «Es gibt keine Absicht der Gemeinde, die reglementarischen Rahmenbedingungen auf den Kopf zu stellen.» Keine Veränderung erfahren insbesondere die Tarife. Mit der Revision sollen in erster Line Anpassungen an neues, teilweise übergeordnetes Recht vorgenommen werden, es soll geklärt werden, wie der Friedhof, der auch als Naherholungsgebiet dient, organisiert wird und schliesslich soll das neue Reglement die spezifischen Anliegen der israelitischen und muslimischen, aber auch anderer Konfessionsgemeinschaften berücksichtigen.

Gleiche Regeln für alle

Da der einzige öffentliche Gemeindefriedhof der Stadt konfessionslos ist, folgt die Revision dem Prinzip der Gleichbehandlung, wie Moussa ausführte. Neu gibt es zwei Arten von Gräbern: Die Reihengräber, wie sie bisher bestehen, und vertragliche Gräber. Die Reihengräber sind neu auf 20 Jahre befristet und gebührenfrei.

Bei den Vertragsgräbern gibt es verschiedene Grössen, die auch ein ganzes Grabfeld umfassen können. Das heisst, hier können auch mehrere Körper bestattet werden. Die Vertragsgräber sind ebenfalls befristet, nämlich mit einer Minimaldauer von 30 Jahren. Sie können allerdings verlängert werden. Die Maximaldauer beträgt 80 Jahre, wobei nach Ablauf dieser Dauer ein neuer Vertrag mit einer neuen Maximallaufzeit von 80 Jahren für das gleiche Grab abgeschlossen werden kann. So könne gemäss Moussa juristisch das ewige Ruherecht sichergestellt werden. Das sei für Konfessionsgemeinschaften relevant, die keine Exhumierungen erlauben. Im Rahmen des abzuschliessenden Vertrags könne auch auf andere besondere Bestimmungen von Konfessionen Rücksicht genommen werden, etwa was die Ausrichtung der Leichname angehe.

Unabhängig von der Wahl der Grabart wird eine Eintrittsgebühr für Bestattungen von Personen aus anderen Gemeinden erhoben.

Kritik von jüdischer Seite

Moussa betonte, dass das neue Reglement eine Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten für alle Konfessionsgemeinschaften darstelle. Dabei präzisiert er, dass der Gemeindefriedhof seit 1912 ein jüdisches Grabfeld beherbergt und dass dessen Organisation durch eine Vereinbarung aus den 1960er Jahren geregelt wird. Dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend beabsichtigt der Gemeinderat jedoch, diese Vereinbarung den im neuen Reglement vorgesehenen Regelungen anzupassen.

Ebenfalls hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2003 den Antrag der jüdischen Gemeinschaft abgelehnt, welche beantragte, dass die Gemeinde auf Eintrittsgebühren für nicht in der Gemeinde ansässigen Mitglieder der Gemeinschaft verzichte. Auch hier hat der Gemeinderat gestützt auf den Gleichbehandlungsgrundsatz entschieden, dass er von diesem Entscheid nicht abweichen wolle. 2010 hat die Gemeinde zudem angeboten, dass die jüdische Gemeinschaft ihr Grabfeld zu bestimmten Bedingungen erweitern könne. 2011 habe diese den vorgeschlagenen Bedingungen zugestimmt. Das neue Reglement biete nun die juristische Grundlage, um diese Vereinbarung in die Tat umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund lässt der Gemeinderat die Kritik der jüdischen Gemeinschaft nicht gelten, dass die Eintrittsgebühr den Zugang zum Friedhof im St. Leonhard erschwere (die FN berichteten). «Vor dem Tod sind alle gleich. Die Frage der Eintrittsgebühr richtet sich einzig nach dem Kriterium des Wohndomizils vor dem Versterben.»

Nicht gelten lässt Moussa auch den Vorwurf, dass die jüdische Gemeinschaft vorgängig zur Revision nicht konsultiert worden sei. «Die Stadt steht seit Jahren im Kontakt mit ihr, wie im Übrigen auch mit der muslimischen Gemeinschaft. Dabei hat der Gemeinderat stets klar signalisiert, dass er am Gleichbehandlungsprinzip festhält.» Zudem sei beiden Gemeinschaften der Vorentwurf des neuen Reglements vorgelegt worden. «In den nun geäusserten Kritikpunkten unterscheidet sich das dem Generalrat unterbreitete Reglement vom Vorentwurf lediglich in der Terminologie gewisser Begriffe. Materiell hat sich nichts verändert.»

Bald auch Tierbestattungen?

Neu sieht das Friedhofsreglement schliesslich die Schaffung eines Gedenkparks vor, wo die Asche von Menschen eingebracht und mit einem Namensschild versehen werden kann.

Und das Reglement verankert die Möglichkeit, Haustiere bestatten zu können. Stimmt der Generalrat diesem Prinzip zu, muss indes noch geregelt werden, wie dies im Detail geschehen soll. In den vorberatenden Kommissionen des Generalrates wurden hierzu aber bereits ethische Bedenken laut. «Obwohl sowohl die Spezialkommission als auch die Finanzkommission das Reglement zur Annahme empfehlen, könnte dieser Punkt noch zu reden geben», vermutete darum Moussa.

Der Generalrat befindet am kommenden Montag über das Friedhofsreglement.

Freiburger Nachrichten - Regula Saner
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