Gesetzesrevision soll öV barrierefrei machen

Inclusion Handicap fordert eine Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Über 500 Bahnhöfe und zwei Drittel aller Bus- und Tramhaltestellen in der Schweiz sind nicht behindertengerecht. (Archivbild) © KEYSTONE/GAETAN BALLY

Denn ab 2024 würden in der Schweiz zum Nachteil von Menschen mit körperlichen Behinderungen gesetzeswidrige Zustände herrschen, beklagt der Dachverband der Behindertenorganisationen.

Die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs (öV) in der Schweiz weise nach wie vor grosse Mängel auf, kritisierte Inclusion Handicap am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Bern. Das 2004 eingesetzte Behindertengleichstellungsgesetz sollte den öV für Menschen mit Handicap innerhalb von 20 Jahren frei zugänglich machen.

Ende 2023, kurz vor Ablauf der gesetzten Frist, würden nach wie vor über 500 Bahnhöfe und zwei Drittel aller Bus- und Tramhaltestellen diesen Forderungen nicht gerecht werden, hiess es.

Neue Massnahmen seien im Rahmen einer Gesetzesrevision erforderlich, um den Ansprüchen von Menschen mit einer körperlichen Behinderung gerecht zu werden, forderte Inclusion Handicap mit. Die neuen Forderungen sollen etappenweise bis 2030 mit regelmässigen Kontrollen umgesetzt werden.

SDA
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