Leinenpflicht im Wald während der Fortpflanzungszeit
Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in den Freiburger Wäldern eine allgemeine Leinenpflicht. Dies, um die Jungtiere im Wald zu schützen.
Es ist wieder Fortpflanzungszeit vieler Säugetier- und Vogelarten im Wald. Die Jungtiere leben zwar gut versteckt, sind aber sonst hilflos. Und ein im Wald frei herumtollender Hund kann für jedes Jungtier den frühen Tod bedeuten. Das Amt für Wald und Natur erinnert Hundehalterinnen und Hundehalter deshalb daran, dass Hunde vom 1. April bis am 15. Juli im Wald obligatorisch an der Leine zu führen sind.
Jungtiere vor Jagdinstinkt schützen
Hunde haben das Bedürfnis, sich regelmässig zu bewegen und auszutoben. Dabei darf aber nicht vergessen gehen, dass alle Hunde über einen Jagdinstinkt verfügen und auch Wildtiere angreifen können. Vor allem im Frühling und anfangs Sommer, also während der Fortpflanzungszeit zahlreicher Säugetier- und Vogelarten, können die Schäden gravierend sein. Denn viele dieser Tiere halten sich in Bodennähe auf oder brüten am Boden.
Jungtiere sind oft gut im Wald versteckt, aber für Hunde mit ihrem ausserordentlich guten Geruchssinn dennoch leicht aufzuspüren. Fuchswelpen, Rehkitze und Jungvögel können sich nicht wehren oder flüchten und sind deshalb leichte Beuten. Die Leine ist die einzige sichere Möglichkeit, Hunde davon abzuhalten, Unterholz und Dickicht zu durchstreifen und dadurch die Wildtiere zu stören.
Leine statt Geldbusse
Das Amt für Wald und Natur erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass ihre vierbeinigen Gefährten vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald obligatorisch an der Leine zu führen sind.
Darüber hinaus müssen die Hunde auch ausserhalb dieser Periode jederzeit unter Kontrolle sein. Jeder Verstoss gegen diese Vorschriften kann mit einer Geldbusse geahndet oder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.