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Bestehendes Bauverbot für Merlach, Grünes Licht für Semsales

Der Staatsrat hat das vorübergehende Bauverbot in der Gemeinde Semsales aufgehoben.

In der Gemeinde Semsales darf wieder gebaut werden. (Symbolbild) © Keystone

Wegen überdimensionierten Bauzonen hatte der Staatsrat am 1. September 2023 ein vorübergehendes Bauverbot in den vier Gemeinden Merlach, Auboranges, Chénens (nur in der Arbeitszone) sowie in Semsales (nur in der Arbeitszone) erlassen. Der entsprechende Entscheid stützte sich auf das Bundesgesetz über Raumplanung, das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) und den kantonalen Richtplan.

Die vier Gemeinden hatten bis zum damaligen Entscheid des Staatsrats, trotz dreimaliger schriftlicher Aufforderung durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) keine bereinigte Ortsplanung öffentlich aufgelegt, welche die Vorgaben einhält. Nun habe der Staatsrat zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Semsales seine revidierte Ortsplanung am 8. September 2023 öffentlich aufgelegt hat, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde diese für "korrekt dimensioniert" beurteilt. Deshalb konnte das vorübergehende Bauverbot in Semsales aufgehoben werden.

Behandlung der Einsprachen

Gegen das vorübergehende Bauverbot in Merlach gingen neun Einsprachen ein, gegen jenes in Auboranges zwei, gegen jenes in Chénens keine. Der Staatsrat hat die RIMU beauftragt, die vorliegenden Einsprachen in Einigungsverhandlungen zu behandeln.

RadioFr. - Tracy Maeder
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