Impfstoffkauf ohne willentliche Verfehlungen
Bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen waren zwei Verträge mit Impfstoffherstellern nicht durch Verpflichtungskredite gedeckt. Das bestätigt eine externe Untersuchung. Willentlich seien jedoch keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt worden.

Das hält der Schlussbericht von Kurt Grüter, dem Ex-Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), fest. Der Bundesrat hatte den Bericht bereits am 19. Oktober zur Kenntnis genommen. Am Mittwoch wurde er in Absprache mit den parlamentarischen Finanzkommissionen publiziert.
Ausgelöst worden war die Untersuchung im Sommer. Der Bundesrat hatte für 2022 einen Nachtragskredit für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen beantragt. Während der Beratung im Parlament war aber unklar, ob das Parlament diesen Kredit kürzen kann.




