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Kein Streikrecht für das Staatspersonal des Kantons Freiburg

Der VPOD verurteilt die Haltung des Staatsrats. Dieser betrachtet den feministischen Streik vom 14. Juni nicht als auf die Arbeitsbedingungen bezogen.

Demonstrantinnen am Internationalen Tag des Kampfes für die Rechte der Frauen. © Keystone

Der feministische Streik vom 14. Juni 2023 wird in der ganzen Schweiz organisiert. Ziel der Mobilisierung an den Arbeitsplätzen ist es, eine konkrete Verbesserung des Alltags der Arbeitnehmerinnen zu erreichen. Die Forderungen betreffen fast ausschliesslich die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung: Mindestlohn von 4'500 Franken, Aufwertung der Löhne in den Gesundheitsberufen, kostenlose Bereitstellung von Hygieneeinlagen, usw. Dafür haben das Staatspersonal und das Personal des subventionierten Sektors gestimmt.

Staatsrat ist nicht einverstanden

Der Staatsrat weigert sich, auf der Grundlage dieser Forderungen Verhandlungen aufzunehmen. Er ist der Ansicht, dass es bei den Verhandlungen nicht wirklich um die Arbeitsbedingungen geht. Für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (VPOD) zielt dieses Manöver vor allem darauf ab, dem Personal die Möglichkeit zu nehmen, zu streiken. Damit das Personal streiken kann, muss die Schlichtungs- und Schiedsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten mit dem Staatspersonal (OOCA) eine Nichteinigungsurkunde ausstellen. Die OOCA kann jedoch nur bei Konflikten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen angerufen werden.

In einem am Montag veröffentlichten Communiqué ruft der VPOD Freiburg daher den Staatsrat auf, seine Position zu überdenken und anzuerkennen, dass der Feministische Streik vom 14. Juni die Beseitigung der Lohn- und Sozialungleichheiten zwischen Frauen und Männern zum Ziel hat. Der VPOD ruft auch die OOCA dazu auf, dem Druck der Regierung, den Streik zu verbieten, nicht nachzugeben.

Frapp - Dimitri Faravel
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