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Keine zwingende Abstimmung zu EU-Verträgen

Das Ergebnis der EU-Verhandlungen kann gemäss geltender Verfassung wohl nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.

Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU kann laut eines vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Gutachtens wohl nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. (Archivbild) © KEYSTONE/GAETAN BALLY

Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz in einer rechtlichen Analyse, die der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.

Das zwanzigseitige Gutachten, das am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, kommt zum Schluss, dass wohl keine verfassungsrechtliche Grundlage besteht, das EU-Verhandlungsergebnis ausnahmsweise dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum in nicht ausdrücklichen Fällen (sui generis) zu unterstellen.

Damit dürften - je nach Ergebnis der Verhandlungen - die Abkommen gemäss der Analyse nur dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Somit würde das Volksmehr genügen, das Ständemehr wäre nicht erforderlich. Die Hürde für die EU-Vorlage bei einer Abstimmung wäre also tiefer.

Beim Gutachten handelt es sich um eine juristische und nicht um eine politische Einschätzung. Der Bundesrat will erst bei der Botschaft zum Verhandlungspaket entscheiden, welchen Antrag er der Bundesversammlung stellen wird. Die SVP, welche die Verhandlungen mit der EU grundsätzlich ablehnt, machte früher klar, dass sie eine Abstimmung mit Ständemehr für notwendig hält.

SDA
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