Lohndebatte im Nationalrat
Der Nationalrat debattiert am Donnerstag über Lohndeckel für Topkader der Unternehmen des Bundes. Geht es nach der vorberatenden Kommission, sollen die Bezüge der obersten Kader von SBB und Post eine Million Franken nicht übersteigen. Der Bundesrat ist dagegen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hält trotz des Widerstandes des Bundesrats an ihrer Vorlage fest. Das entschied sie mit 20 zu 5 Stimmen. Eine Minderheit beantragt allerdings wie der Bundesrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie betrifft Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmen.
Sieben grössere Unternehmen
Angestossen hatte die Vorlage die frühere Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Diese verlangte, dass bei den sieben grösseren Unternehmen des Bundes das jährliche Entgelt an Topkader und Verwaltungsräte nicht höher als eine Million Franken sein darf.
Konkret soll diese Obergrenze für die obersten Kaderleute von SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom festgelegt werden. Der Begriff "Entgelt" deckt neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen (etwa Nebenleistungen und berufliche Vorsorge) ab.
Für die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes soll die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegen. Entsprechend will die Kommissionsmehrheit das Bundespersonalgesetz anpassen. Eine Minderheit will auch hier eine Obergrenze von einer Million Franken setzen.
Tritt der Rat auf die Vorlage ein, will der Bundesrat den Eventualantrag stellen, die börsenkotierte Swisscom beim Lohndeckel auszunehmen. Die SPK-N entschied dann aber mit 17 zu 8 Stimmen, an der Bestimmung auch für die Swisscom festzuhalten.
Auch das generelle Verbot für Abgangsentschädigungen, das in der Vorlage enthalten ist, will der Bundesrat nicht. Die SPK-N hält aber dennoch an ihrer Position fest. Abgangsentschädigungen müssten massvoll eingesetzt werden, sie könnten aber situativ angebracht sein, schrieb sie dazu.
Bundesrat will nicht eintreten
Dem Bundesrat ist die vorgeschlagene gesetzliche Regelung für Kaderlöhne zu starr. Er beantragt dem Nationalrat deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Bundesrat hat gemäss seiner Stellungnahme bereits Instrumente in der Hand, um die Entlöhnung der obersten Kader und der Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu steuern, und er kann auch korrigierend eingreifen.
Im Kaderreporting des Bundesrats an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird jährlich über die Entlöhnung berichtet. Demnach sind die Löhne der Topkader in bundesnahen Betrieben 2019 grösstenteils leicht gesunken.
Den höchsten Lohn bezog der abgetretene SBB-Chef Andreas Meyer, nämlich knapp 932'000 Franken. Das war etwas weniger als im Jahr zuvor (987'500 Franken). Auf Meyer folgten Postfinance-Chef Hansruedi Köng mit 809'000 Franken und Ruag-Holding-Chef Urs Breitmeier mit fast 758'000 Franken.
Bei der Post gab es 2019 einen Chefwechsel. Roberto Cirillo trat per April die Nachfolge von Ulrich Hurni an. Den Lohnaufwand für die oberste Postleitung gibt der Bundesrat mit rund 693'000 Franken an. Im Vorjahr waren es noch knapp 1'107'500 Franken gewesen.




