Neue Vorschriften für E-Bikes ab 1. April
Wer mit einem E-Bike unterwegs ist, muss ab sofort auch am Tag mit Licht fahren. Damit soll die Sichtbarkeit und die Sicherheit von Personen erhöht werden, die mit einem E-Bike unterwegs sind.
Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein. Die Pflicht, das Licht eingeschaltet zu haben, gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen, wie das Bundesamt für Strassen Astra mitteilte. Dabei genügt es, wenn das Licht am Tag vorne eingeschaltet ist.
Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Astra aber, immer das Vorder- und Rücklicht in Betrieb zu haben. Bereits heute müssen an E-Bikes mindestens ein weisses Vorder- und ein rotes Rücklicht eingeschaltet sein. Als fest angebracht gelten auch Anstecklichter.
Die Lichtpflicht gilt auch für jene Personen, die auf Feldwegen und Bike-Trails mit ihrem E-Velo unterwegs sind. Wer ohne Licht mit dem E-Bike fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken gebüsst werden, wie das Bundesamt weiter schreibt.
Ab 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Schnelle E-Velos, die bereits in Betrieb sind, müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden.
Damit soll sichergestellt sein, dass die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen eingehalten werden. Wer ab dann ohne Tacho erwischt wird, zahlt 20 Franken; und wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet 30 Franken.