Neuer Verwaltungsrat für die staatliche Pensionskasse?
Neu sollen alle Angestellten des Kantons Freiburg in den Verwaltungsrat ihrer Pensionskasse gewählt werden können.

Der Grosse Rat hat am Mittwoch in einer ersten Runde über diese Gesetzesänderung abgestimmt. Der Verwaltungsrat der staatlichen Pensionskasse setzt sich aktuell zu einer Hälfte aus Vertreterinnen der Arbeitgeber und zu einer anderen Hälfte aus Vertreter der Arbeitnehmenden zusammen. Letztere, also die Angestellten, wurden bis jetzt vor allem von den Gewerkschaften FEDE (Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg) und VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) vertreten. Neu sollen alle, die bei der Pensionskasse des Kantons Freiburg versichert sind, in deren Verwaltungsrat gewählt werden können.
Neues System mit Vor- und Nachteilen
Das neue Wahlsystem, wie es der Staatsrat in der Gesetzesänderung vorsieht, will die Arbeitnehmenden in fünf Wahlkreise aufteilen. So soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiterkategorien des Staatspersonals angemessen vertreten sind. Die Angestellten können sich selbst zur Wahl in den Verwaltungsrat aufstellen lassen und werden dann in einem internen Wahlverfahren ausgewählt. Die sieben Sitze der Arbeitnehmenden im Verwaltungsrat der Pensionskasse sollen aus den fünf Bereichen Bildung, Gesundheit, Wirtschaft, Institutionen und nicht staatlicher Arbeitgeber besetzt werden.
Das neue Wahlverfahren ist viel offener und demokratischer.
Anders sieht dies SP-Grossrat Pierre Mauron. Ohne entsprechende Ausbildung sei es nicht realistisch, dass einzelne Personen aus allen Berufsfeldern die Gesamtheit der Arbeitnehmenden angemessen vertreten können, meint Mauron.
Es ist eine sehr schlechte Idee für die Pensionskasse des Kantons.
Mitte-Grossrat Bruno Boschung, der das neue Wahlsystem unterstützt, teilt diese Bedenken teilweise. Es sei eine anspruchsvolle Aufgabe, im Verwaltungsrat der Pensionskasse zu sitzen. Trotzdem sei es wichtig, dass die Arbeitnehmenden über alle Mitarbeiterkategorien hinweg vertreten sind, wie es auch im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) gefordert wird.
Noch nicht in Stein gemeisselt
Am Mittwoch hat die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals im Grossen Rat stattgefunden. Am Freitag wird in der zweiten Lesung nochmals abschnittsweise über die Änderungen abgestimmt.
Das neue Wahlsystem wurde unter den Grossrätinnen und Grossrät heiss diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Gegner-Fraktion, die vor allem aus dem linken Lager kommt, die Gesetzesänderung noch abwenden kann.




