Ohne Brille fahren - einen Monat Führerscheinentzug
Ein Autolenker ist vor dem Kantonsgericht Freiburg mit einem Rekurs gegen diesen Entscheid abgeblitzt.

Ein Autofahrer ist letzten August ohne seine Brille gefahren. Er wurde von der Kantonspolizei erwischt, weil dieser langsam und zögerlich auf der Autobahn unterwegs war. Als die Polizei ihn kontrollierte, lag die Brille auf dem Beifahrersitz. Der Mann rechtfertigt sich in diesem Moment damit, dass er beim Anblick der Polizei gestresst gewesen sei und deshalb vergessen habe, seine Brille wieder aufzusetzen.
Vor dem Kantonsgericht argumentierte der Autofahrer, dass er während des Autofahrens sehr heiss hatte und stark schwitzte, woraufhin seine Brille beschlug und der Schweiss ihm in die Augen lief. Aus diesem Grund, so der Autofahrer weiter, habe er seine Brille abgenommen, um sich die Augen zu trocknen.
Diese Argumentation überzeugte die Richter des Kantonsgerichts nicht. Wenn der Autofahrer durch den Beschlag behindert gewesen wäre, hätte er die Brille auf der Nase vorschieben oder kurz anheben können, um sich die Augen zu wischen. Der Mann fuhr ohne Brille und gefährdete damit andere Verkehrsteilnehmer, so das Gericht. Dieser Fehler wurde als leicht eingestuft. Da der Autofahrer jedoch bereits zwei Jahre zuvor wegen eines schweren Vergehens verurteilt worden war, beläuft sich die vorgesehene Mindeststrafe auf einen Monat Entzug. Die Tatsache, dass er den Führerschein für seine Arbeit benötigt, ändert daran nichts. Ausserdem muss er auch die Gerichtskosten in der Höhe von 800 Franken bezahlen.