Pflegende Angehörige erhalten im Kanton Freiburg mehr Geld

Die Pauschalentschädigung für pflegende Angehörige wird von 25 auf 35 Franken pro Tag erhöht. Dies rückwirkend auf dem 1. Januar 2024.

Der Kanton Freiburg ist der einzige Kanton in der Schweiz, der eine solche Unterstützung für pflegende Angehörige gewährt. © Keystone

Dies hat der Freiburger Staatsrat am Mittwoch entschieden. Die Konferenz der Oberamtmänner sowie die Direktoren der sieben Gesundheitsnetze im Kanton haben sich auf die Anpassung der Tarifstruktur geeinigt. Der Staatsrat setzt damit eine Motion um, die der Grosse Rat im Herbst 2022 angenommen hat.

Freiburg ist der einzige Kanton in der Schweiz, der eine solche Unterstützung für pflegende Angehörige gewährt. Diese Unterstützung soll den
regelmässigen Einsatz eines Spitex-Dienstes reduzieren oder einen Spitalaufenthalt, sowie die Unterbringung der hilfsbedürftigen Person in einem Pflegeheim oder einer anderen Institution verhindern.

Die Freiburger Gemeinden, die die Finanzierung dieser Leistung über die verschiedenen Gesundheitsnetze allein sicherstellen, haben im Jahr 2022 über 14 Millionen Franken an rund 2200 pflegende Angehörige ausbezahlt.

Entschädigung nach Grad der Hilfeleistung

Die Höhe der gewährten Pauschalentschädigung bestimmt sich nach dem Grad der Hilfeleistung für die betreute Person. Das heisst, dass nicht allen betreuenden Angehörigen der maximale Betrag der Entschädigung ausbezahlt wird, sondern nur jenen, die Personen mit einem besonders hohen Grad der Hilfsbedürftigkeit unterstützen. Die jeweilige Bezirkskommission im Bereich Pauschalentschädigung entscheidet über den jeweiligen Grad der zu betreuenden Person.

Angepasstes Beurteilungsraster

Die Bezirke haben sich auf ein Beurteilungsraster geeinigt, das die Höhe der gewährten Pauschalentschädigung auf einer Skala von 1 bis 75 Punkten festlegt. Bis Ende 2023 war das folgende Raster in Kraft:

Das bisherige Beurteilungsraster für die Entschädigung von pflegenden Angehörigen.

Nach dem Staatsratsbeschluss, die maximale Pauschalentschädigung von 25 auf 35 Franken zu erhöhen, haben sich die Bezirke auf das folgende neue Raster geeinigt: 

Das neue Beurteilungsraster mit der erhöhten Pauschalentschädigung.

Der Betrag der Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige wird nun rückwirkend auf den 1. Januar 2024 an das neue Raster angepasst. Die Anwendung dieses neuen Rasters erfordert laut Staatsrat aber keine Neubeurteilung der Fälle.

Medienmitteilung - Vanja Di Nicola
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