Prozess Messerattacke Morges VD
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat den Angeklagten zu dessen Sicht des Islams und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) befragt.

Der türkisch-schweizerische Doppelbürger beantwortete die Fragen des vorsitzenden Richters mit ständig gesenktem Kopf, aber ohne Schwierigkeiten. In Bezug auf seine Religion sagte er, immer noch praktizierender Sunnit zu sein, ohne einer bestimmten Gruppe anzugehören. Der Mann trägt einen Bart und betet fünf Mal am Tag.
Laut dem Angeklagten sei der Islam eine "friedliche" Religion, die den Frieden predige. Er entdecke sie immer wieder. Da er sich noch in dieser Phase befinde, könne er seine eigene Entwicklung nicht als "Radikalisierung" bezeichnen.
Er bestritt, mit einer islamischen Gruppe verkehrt zu haben, mit Ausnahme eines Mannes, der heute in Frankreich wegen Terrorismus inhaftiert ist. Er erklärte ausserdem, dass er seit seiner Inhaftierung im September 2020 Gewalt verurteile.
Konfuse Aussagen
Die Position des Angeklagten zum IS erschien verworren und widersprüchlich. Er sagte, dem IS nicht beigetreten zu sein, aber die Idee eines Kalifats zu unterstützen. Er kritisierte bestimmte Handlungen der Terrormiliz, wie das Verbrennen lebender Personen, was gemäss Koran verboten sei.
Der Mann distanzierte sich auch von Attentaten mit Schusswaffen, wie sie in Europa begangen wurden. Dies entspreche nicht dem Gesetz der Vergeltung. "Wenn man in Syrien jedoch mit Bomben angegriffen wird, muss man mit Bomben zurückschlagen", sagte er.
Der vorsitzende Richter erinnerte den Angeklagten daran, dass er vor dem Angriff in Morges gegenüber der Bundespolizei (Fedpol) erklärt hatte, sich nicht vorstellen zu können, in der Schweiz Gewalttaten zu begehen. Darauf sagte der Angeklagte, auf dem Messanger-Dienst Telegram veröffentlichte Informationen hätten ihn dazu gebracht. (Fall SK.2022.35)