RSI: Keine Fälle von sexueller Belästigung

Eine externe Untersuchung hat bei RSI in fünf Fällen eine Persönlichkeitsverletzung bestätigt. Darunter ist jedoch kein Fall von Mobbing, Bossing oder sexueller Belästigung, wie unabhängige Juristinnen an einer Medienkonferenz bekanntgaben.

RSI hat 39 bei der Mediengewerkschaft SSM eingegangene Beschwerden extern untersuchen lassen. (Symbolbild) © KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI

Gemäss den am Donnerstag präsentieren Angaben haben die Juristinnen und Juristen insgesamt 39 bei der Mediengewerkschaft SSM eingegangene Beschwerden geprüft.

In fünf Fällen habe nach juristischen Gesichtspunkten eine "leichte bis mittelschwere Persönlichkeitsverletzung" stattgefunden, sagte Anwältin Raffaella Martinelli Peter vor den Medien. Betroffen seien drei Frauen und zwei Männer.

RSI-Direktor Mario Timbal sagte, es werde Sanktionen geben. Diese müssten jedoch noch mit dem SRG-Hauptsitz in Bern beziehungsweise mit Radio Télévision Suisse (RTS) in der Westschweiz abgeglichen werden. Bei RTS waren mehrere Beschwerden wegen sexueller Belästigung und Übergriffe eingegangen.

Im November 2020 hatte Radiotelevisione Svizzera (RSI) eine externe Stelle eingesetzt, um 39 bei der Mediengewerkschaft eingegangene Beschwerden zu untersuchen.

SDA
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