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Rückzug des Jung-GLP-Kandidaten nicht möglich

Am Donnerstag gab Philippe Haenni (JGLP) seinen Rücktritt von den nationalen Wahlen bekannt. So einfach zurückziehen kann er sich aber nicht.

Der Rückzug von Philippe Haenni ist nicht gültig und er bleibt weiterhin Kandidat. © Keystone

In der Woche vor den nationalen Wahlen wurde es nochmals turbulent im Freiburger Kandidaten-Karussell. Am Donnerstag gab der Jung-Politiker Philippe Haenni seinen Rücktritt aus der Partei der Grünliberalen bekannt und zog gleichzeitig auch seine Kandidatur für die Wahlen vom Sonntag zurück.

Grund für seinen Rückzug war eine Aktion, welche Konsequenzen nach sich zieht. Haenni hatte als Kurzschlussreaktion einen Werbebrief der SVP zusammen mit Mehl in ein Couvert gepackt und diesen zurück an den Absender geschickt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Kurz darauf hat er sein Fehlverhalten eingesehen, sich selbst bei der Polizei angezeigt und seinen Rücktritt bekannt gegeben. 

SVP hat Strafanzeige eingereicht

Eine solche Aktion ist alles andere als ein einfacher Bubenstreich. Bereits in der Vergangenheit ist es zu ähnlichen Angriffen gekommen, in denen eine weisse Substanz in einem Couvert verschickt wurde. Damals handelte es sich aber nicht um Mehl, sondern Anthrax. Einem pulverartiges Gift, welches beim Menschen zu Milzbrand führt. 

Die SVP sah die Aktion als Angriff und hat deshalb im Namen der Partei Strafanzeige wegen Drohung gegen Philippe Haenni eingereicht. Dies schreibt die Partei in einem Communiqué. Aber nicht nur die Partei, sondern auch die Sekretärin des kantonalen Parteibüros hat eine Privatklage eingereicht, ebenfalls wegen Drohung, wie die SVP Freiburg auf Anfrage von RadioFr. sagte.

Rückzug von den Wahlen nicht möglich

Zwar hat Haenni am Donnerstag angekündigt, sich aus den nationalen Wahlen zurückzuziehen und aus der Partei der Grünliberalen auszutreten. Ein Rückzug nur wenige Tage vor dem Wahltag ist so aber nicht möglich, wie die Freiburger Staatskanzlei auf Anfrage erklärte. Sobald die Listen der Kandidaten stehen, gibt es so etwas wie einen Rückzug nicht, so die Staatskanzlei. Einzig sein Rücktritt aus der Partei der Grünliberalen ist gültig.

Die Stimmen für Haenni, welche bereits und noch bis am Sonntagmittag eingereicht werden, sind somit auch weiterhin gültig. Diese zählen sowohl für ihn, seine Partei als auch die Listenverbindungen der Jungen Grünliberalen. Genauso wie die Stimmen ist somit auch seine Kandidatur bei den nationalen Wahlen weiterhin gültig.

Sollte Haenni genug Stimmen erhalten für einen Sitz im Parlament, dann wären diese so auch gültig. Philippe Haenni hätte dann aber die Möglichkeit, seine Wahl abzulehnen oder als parteiloser Politiker ins Bundeshaus zu ziehen. Ein solches Szenario ist aber sehr unwahrscheinlich.

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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