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Schinken und Käse bleiben in Freiburger Lottosälen

An Freiburger Lottos müssen neben Gutscheinen auch Warenpreise verlost werden. Das gefällt nicht allen Spielerinnen und Spielern.

Der Kanton Freiburg ist eine Hochburg des Lottospielens: Vereinslottos erfreuen sich grosser Beliebtheit. © Pixabay

Seit dem 20. Oktober 2023 gelten im Kanton Freiburg strengere Regeln für Lottos. Diese wurden vom Staatsrat so aufgestellt, dass sie dem Bundesgesetz entsprechen und dass die Gespa, die interkantonale Geldaufsicht, zufrieden ist.

Was hat sich konkret geändert?

Lottospielerinnen und -spieler können immer noch Gutscheine gewinnen, diese dürfen allerdings nur einen Wert von maximal 500 Franken haben. Ausserdem darf es nicht nur Gutscheine zu gewinnen geben, auf dem Gabentisch muss mindestens ein Viertel der Preise in Form von Waren liegen. So haben Geschenkkörbe einen sicheren Platz in den Lottosälen des Kantons - dies auf Wunsch der Behörden.

Bei der Bevölkerung komme das aber nicht überall gut an, schreibt der Mitte-Grossrat Christian Clément in einer Anfrage an den Staatsrat. Die neuen Regeln seien für die Lottospielerinnen und -spieler weniger attraktiv. Diese würden es nicht mögen, ihre Spielkarten mit Bargeld zu bezahlen und im Gegenzug mit einem ganzen Käselaib oder einem halben Schinken nach Hause zu gehen.

Das antwortet der Staatsrat:

Der Kanton erklärt, mit der Wiedereinführung der Warenpreise wolle er eine gewisse Tradition bewahren. Und er geht davon aus, dass die Bevölkerung auch weiterhin an den Lottos teilnehmen wird, unabhängig von den angebotenen Preisen.

Der Kanton Freiburg war zuvor für seine lockeren Regeln im Bereich der Vereinslottos bekannt. Nun musste er sich dem Bundesgesetz beugen. Doch auch mit den neuen Bestimmungen ist die Geldspielaufsicht noch nicht ganz zufrieden. Das Organ kann jederzeit eingreifen und beschliessen, die Schraube noch weiter anzuziehen.

Was ist eure Meinung?

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