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So viel Spesengeld erhält der Freiburger Staatsrat

Warum der Kanton Freiburg für Staatsrätinnen 1000 Franken mehr bezahlt und wie sich die 24'000 Franken pro Jahr rechtfertigen.

24'000 Franken erhalten die Freiburger Staatsräte pro Jahr als Spesenpauschale. © Pixabay

Eine SRF-Recherche über die Spesenabrechnungen beim Berner Regierungsrat haben diese Woche für Diskussionen gesorgt. Aber wie sieht es im Kanton Freiburg aus? 

Wie setzt sich der Betrag zusammen?

Der Kanton Freiburg bezahlt jedem Mitglied des Staatsrats pro Jahr 24'000 Franken Spesenpauschale. Dieser Betrag ist ein Resultat von zwei fast gleich grossen Hälften. Die eine Hälfte ist für die Reiseentschädigungen, zum Beispiel das Generalabonnement oder ein Privatauto. Die zweite Hälfte ist für die Repräsentationskosten bestimmt. Dabei erhalten die Staatsrätinnen jedes Jahr tausend Franken mehr als ihre männlichen Kollegen. Die Staatskanzlerin Danielle Gagnaux Morel erklärt:

Es wird anerkannt, dass die Frauen mehr Kosten für die Kleidung haben als die Männer.

Mit diesem Pauschalbetrag bewegt sich der Kanton Freiburg hinsichtlich Spesen schweizweit auf dem zweiten Platz. Dies ergeben Recherchen von SRF. Nur der Kanton Genf bezahlt seinen Staatsrätinnen und Staatsräten mehr. Doch der Vergleich hinke, relativiert Danielle Gagnaux Morel: "Ich kenne für die anderen Kantone die Löhne und die repräsentativen Kosten ausserhalb der Regierungstätigkeiten nicht. Wenn man alle Beträge hätte, könnte man das besser vergleichen." Tatsächlich hat der Kanton Freiburg vor einiger Zeit die Spesen für die Repräsentation von Tätigkeiten ausserhalb des Regierungsbereiches gestrichen: Zum Beispiel, wenn ein Staatsrat in einem Verwaltungsrat ist und anschliessend ein Nachtessen hat. Die Staatskanzlerin spekuliert deshalb, dass sich der Kanton Freiburg im nationalen Durchschnitt bewege.

Gibt es weitere Ausgaben nebst den 24'000?

Alle Freiburger Staatsräte sind an interkantonalen Konferenzen dabei. Einige Male pro Jahr reisen sie deshalb ausserhalb des Kantons. In diesem Falle darf der Staatsrat die Spesen zusätzlich zu der fixen Pauschale abrechnen. Danielle Gagnaux Morel nennt den Grund:

Die Pauschale deckt alle Ausgaben innerhalb des Kantons ab. Zum Beispiel darf eine Hotelübernachtung nach einer Konferenz oder eine Zugfahrt nach Zürich separat abgerechnet werden.

Dies seien meistens kleine Beträge, fügt die Staatskanzlerin weiter an. Die Frage steht im Raum, ob eine Zugfahrt nicht bereits vom GA und den Transportspesen abgedeckt wird und ob die Hotelnacht nicht in die oben-erwähnten Repräsentationskosten fallen. 

Fehlt ein Überwachungsorgan?

Die Staatskanzlei hat bei dieser Spesengeschichte die Aufgabe, alle Mitglieder des Staatsrats und die jeweiligen Direktionen über die Regeln zu informieren. Darauf, welche Beiträge, wie oben erwähnt, separat abgerechnet werden dürfen, hat die Staatskanzlei keinen Einfluss:

Die Direktionen regeln die separaten Ausgaben ausserhalb der jährlichen Pauschale selbst.

Die Administratoren der jeweiligen Direktionen entscheiden also, ob eine separate Ausgabe des eigenen Staatsrates genehmigt wird oder nicht. Sicherlich wird dies mit gutem Gewissen umgesetzt. Und trotzdem fehlt an dieser Stelle ein Überwachungsorgan.

RadioFr. - Renato Forni
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