Streit um Behördeninformation vor Abstimmung

Vor Abstimmungen informieren die Behörden laut der parlamentarischen Oberaufsicht nur "bedingt zweckmässig".

Die Behördenkommunikation vor Abstimmungen gibt immer wieder Anlass zu Kritik, etwa bezüglich des Abstimmungsbüchleins oder der Kommunikation einzelner Bundesratsmitglieder. Der Bundesrat lässt das nur teilweise gelten. (Symbolbild) © KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Behördenkommunikation vor Abstimmungen gibt immer wieder Anlass zu Kritik, etwa bezüglich der Angaben im Abstimmungsbüchlein oder der Kommunikation einzelner Bundesratsmitglieder. In einer Analyse der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) wurden anhand von vier spezifischen Abstimmungen - darunter derjenigen zur Konzernverantwortungsinitiative - vereinzelt Defizite festgestellt.

Der Bericht der GPK-N stütze seine Kritik in erster Linie auf die Analyse von vier einzelnen Abstimmungsvorlagen, bei denen die behördlichen Informationen zu öffentlicher Kritik geführt hätten, schrieb der Bundesrat am Mittwoch in seiner Stellungnahme. Das Urteil beruhe damit auf einer schmalen Datenbank, kritisierte er.

Die Kritik an der Kommunikation des Bundesrats sei zwar ernst zu nehmen, sei aber längst auch zum festen Bestandteil von Kampagnen geworden. Sie werde mitunter gezielt eingesetzt, um die Glaubwürdigkeit der Argumente des Parlamentes und des Bundesrates zu untergraben.

Der Bundesrat bedauere deshalb, dass die PVK nicht analysiert habe, ob und bei welchen Abstimmungsvorlagen solche Kritik unter Umständen zu Unrecht erfolgt sei, hiess es weiter. Der Bundesrat bezweifle auch, dass die Gesamtbeurteilung der GPK-N, wonach die Behördenkommunikation vor Abstimmungen nur "bedingt zweckmässig" sei, angebracht sei.

Trotzdem nahm der Bundesrat die aus dem Bericht resultierenden Empfehlungen der GPK-N teilweise an - darunter eine Empfehlung zur Regelung der Kommunikation bei öffentlichen Äusserungen und Beiträgen in den sozialen Medien sowie eine Empfehlung zur Wahrnehmung der Redaktionsverantwortung durch die Departemente.

SDA
...