Swiss-Annulationen bei Freiburger Reisebüros
Die Fluggesellschaft Swiss streicht hunderte Flüge. Auch Freiburger Reiseagenturen sind davon betroffen. Alternativen müssen geboten werden.

Die Fluggesellschaft Swiss annullierte in den letzten Tagen rund hundert Flüge für Juli und August. Betroffen davon sind auch Reiseagenturen aus dem Kanton Freiburg. Die Düdinger Reiseagentur FriTravel beispielsweise hat 20 Dossiers bei sich, die von den Annullierungen betroffen sind.
Die betroffenen Flüge werden dem Reisebüro direkt mitgeteilt, erklärt Mark Sahli, Geschäftsführer und Teilinhaber von FriTravel. "Prinzipiell geben sie danach automatisch eine Alternative an." Oft sei es aber schwierig, diesen alternativen Vorschlag einzuhalten - besonders wenn der Flugtag ändert. Alle betroffenen Dossiers müssen deshalb neu bearbeitet und die Alternativen mit den Kunden besprochen werden.
Oft geht es dabei nicht nur um den Flug selbst. Das Verständnis gegenüber der Swiss und deren Flugplanung nach Corona haltet sich deshalb in Grenzen. Laut Sahli habe die Swiss ihren Flugplan sehr unrealistisch hochgefahren: "Im Sinn von: Wir publizieren mal die Flüge, schauen danach, wie’s funktioniert, und werden, falls es dann nicht funktioniert, die Flüge drei Monate davor halt wieder absagen."
Wer bezahlt, wenn man davon betroffen ist?
Falls man von einer Annullierung betroffen ist und dabei nur den Flug gebucht hat, erstattet die Fluggesellschaft das Geld zurück. Wurde eine Pauschalreise gebucht, haftet das Reiseunternehmen. Sahli erklärt, dass laut Pauschalreisegesetz der Kunde das gesamte Geld zurückerhält, falls eine Leistung nicht erbracht werden kann. Beispiele dafür seien ein annullierter Flug, ein Hotel, das Konkurs gegangen ist oder eine Mietwagenfirma, die nicht mehr existiert.
Wenn die Kundinnen und Kunden das Geld aber nicht zurück möchten - was oft der Fall sei - ist das Reisebüro verpflichtet, Alternativen anzubieten. Falls die Pauschalreise nicht wie geplant durchgeführt werden kann, kann diese auch teurer werden. Wolfgang Boschung von der Agentur Travel Emotions erklärt: "Das Gesetz sagt, dass wir den Kunden Alternativen bieten müssen - auch wenn wir mehr dafür bezahlen müssen." Als Veranstalter sei man verpflichtet, dem Kunden eine gleiche oder ähnliche Leistung anzubieten.
Als Kundin oder Kunde muss man für Annullierungen also nicht dazuzahlen. Das einzige, was allenfalls hinzukommen könnte, sind Bearbeitungsgebühren der Reiseagentur.




