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Überraschende Wende im "Fall Mike"

Im Prozess gegen sechs Lausanner Polizisten wegen fahrlässiger Tötung eines mutmasslichen Drogendealers ist es am Montag zu einer überraschenden Wende gekommen.

Der Staatsanwalt Laurent Maye ist der Ansicht, dass die Polizisten freizusprechen sind. © Keystone/FREDERIC BOTT

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft lässt die Anklage gegen die Polizisten fallen. Staatsanwalt Laurent Maye ist der Ansicht, dass die Beamten freizusprechen seien. In seiner Anklageschrift war er noch davon ausgegangen, dass diese durch Fahrlässigkeit den Tod von Mike Ben Peter in Lausanne im Jahr 2018 verursacht hatten.

In seinem Schlussplädoyer am Montag liess er diese Anklage jedoch fallen. Seiner Ansicht nach gibt es keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Festhalten des mutmasslichen Drogenhändlers in Bauchlage und den Todesursachen.

Gegen Vorsichtsregeln verstossen

Der Nigerianer hatte sich den Polizisten bei einer Drogenkontrolle widersetzt. Um den 39-jährigen in Schach zu halten, schlugen die Polizisten ihn und setzten Pfefferspray ein, bevor sie ihn überwältigten und auf den Bauch legten. Der Mann starb am nächsten Tag an einem Herz-Kreislauf-Stillstand, nachdem er vor Ort notversorgt und anschliessend ins Universitätsspital Chuv in Lausanne gebracht worden war.

Laut Staatsanwalt Maye haben die Polizisten "gegen die Vorsichtsregeln" des Schweizer Polizeihandbuchs verstossen, als sie Mike Ben Peter nach dem Anlegen der Handschellen dauerhaft auf dem Bauch fixierten. Es werde gelehrt, die Position schnell zu ändern. Doch laut den Funkmeldungen blieb Mike Ben Peter drei Minuten lang auf dem Bauch liegen, bevor er das Bewusstsein verlor.

Multifaktorielle Todesursachen

Es sei jedoch unmöglich zu sagen, dass die Bauchlage den Tod verursacht habe, so der Staatsanwalt. Um dies zu bestätigen, berief er sich auf die gerichtsmedizinischen Gutachten. Diese konnten die Gründe für den Herz- und Atemstillstand nicht mit endgültiger Sicherheit feststellen, sein Tod wurde durch "multifaktorielle" Ursachen erklärt.

Aufgrund des Fehlens dieses Kausalzusammenhangs zwischen der Verletzung von Vorsichtsregeln und den Todesursachen kam Maye zum Schluss, dass die Polizisten nicht verurteilt werden können.

Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft scharf

Der Anwalt der Familie des Opfers, Simon Ntah, sagte, es sei eine Schande, dass er als "Helfer der Justiz" eine solche Argumentation hören müsse. "Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist falsch", kritisierte er.

Man müsse sich nicht nur auf das Festhalten in Bauchlage konzentrieren, sondern auf das gesamte Eingreifen der Polizei. Die Festnahme sei "einem Exzess der Gewalt" gleichgekommen - mit Schlägen in den Schritt und auf die Rippen, dem Einsatz von Pfefferspray, Arm- und Beinschlüsseln und dem Festhalten in Bauchlage.

"Man schlägt zuerst zu und denkt dann nach", beschrieb er den Einsatz. Die Polizei habe "unverhältnismässig" gehandelt. Die Polizisten hätten nicht nur "alle Sorgfaltspflichten verletzt", sondern es auch "versäumt, Menschlichkeit zu zeigen", als sie Mike Ben Peter weiterhin am Boden festhielten, obwohl sich dieser im Todeskampf befunden habe, hielt er fest.

Ntah forderte das Lausanner Strafgericht auf, die Polizisten zu verurteilen, damit "Mike Gerechtigkeit widerfahre", er nicht "in der Gleichgültigkeit der Justiz gestorben" sei und seine Familie versuchen könne, "das Unakzeptable zu akzeptieren".

Der Prozess wird am Montagnachmittag mit den Plädoyers der Anwälte der Polizisten fortgesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

SDA
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