Unterbringung in Zivilschutzanlagen

Nach den gescheiterten Plänen für zusätzliche Asylplätze in Containern auf Armeeboden prüfen die Kantone eine Beherbergung von Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen.

Kantone und Armee sollen prüfen, wie weit sie Plätze für die steigende Zahl von Asylsuchenden zur Verfügung stellen können. Im Bild: Temporäre Asylunterkunft der Armee in Dübendorf ZH. (Archivbild) © KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Armee evaluiert, welche Unterkünfte sie weiterhin zur Verfügung stellen kann. Damit konkretisierte der Sonderstab Asyl (Sonas) die nächsten Schritte für die rechtzeitige Bereitstellung ausreichender Asylplätze, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mitteilte. Für den Herbst befürchten die Behörden angesichts steigender Asylgesuchszahlen einen Engpass.

Die Kantone sollen nun bis nach den Sommerferien prüfen, wie weit sie dem Bund vorübergehend Schutzanlagen zur Verfügung stellen können. Das SEM würde diese von den kantonalen Eigentümern mieten und erst bei Bedarf als Bundesasylzentren in Betrieb nehmen. Die Zahl der Plätze würde sich am Verteilschlüssel für Asylsuchende orientieren.

Parallel dazu diskutiert das SEM mit der Armee, inwieweit sich die bisher zur Verfügung gestellten Armeeinfrastrukturen weiter nutzen lassen.

SDA
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