"Diese Ausschaffung bedroht sein Leben"

Das Freiburger Kollektiv Droit de rester fordert die Behörden auf, die die Rückführung eines Asylsuchenden nach Rumänien auszusetzen.

Das Bundesasylzentrum Guglera in Giffers wurde 2018 eröffnet. © Keystone

Naeim befand sich im Bundesasylzentrum Guglera in Giffers, als er am 14. Oktober verhaftet wurde. Weil er über Rumänien in die Schweiz eingereist ist, hat das Staatssekretariat für Migration SEM entschieden, nicht auf sein Asylgesuch einzutreten. Laut dem Dublin-Abkommen ist stattdessen Rumänien dafür zuständig. Seither befindet sich der 24-jährige Afghane im Flughafengefängnis von Zürich in Ausschaffungshaft. Der Flug nach Rumänien ist für Donnerstag geplant.

Das Kollektiv Droit de Rester - eine Organisation zur Unterstützung von Asylsuchenden - prangert diese Ausschaffung an. "Zahlreiche Untersuchungen von Journalisten und NGOs zeigen, dass das Asylsystem in Rumänien nicht funktioniert", erklärt Sandra Modica, Mitglied des Kollektivs. Migrantinnen und Migranten würden systematisch Opfer von Polizeigewalt. Diese beschlagnahme oder zerstöre beispielsweise ihre Handys und bedrohe sie mit Hunden. "Die Schweiz kann nicht behaupten, dass sie die Grundrechte respektiert,  gleichzeitig aber Menschen in Länder zurückschicken, welche die Menschenrechte nicht einhalten", so Modica.

Von den Taliban mit dem Tod bedroht

Sandra Modica verweist auf ein weiteres Problem der Ausschaffung von Naeim. "Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland oder Belgien hat Rumänien seit der Machtübernahme durch die Taliban nie garantiert, dass sie Ausschaffungen nach Afghanistan aussetzt." In Rumänien laufe Naeim Gefahr, nach Afghanistan abgeschoben zu werden - ein Land, in dem er mit dem Tod bedroht wird. "Diese Ausschaffung bringt sein Leben in Gefahr, weil er sich geweigert hat, den Taliban beizutreten und seine Schwester vor einer Zwangsheirat bewahrt hat", erklärt sie.

In Zusammenarbeit mit dem Kollektiv AsyLex hat Droit de Rester Beschwerde beim Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter eingereicht. Der Kanton Freiburg erklärte auf Anfrage, er setze lediglich die Weisungen des Bundes und insbesondere des Staatssekretariats für Migration SEM um. Das SEM sagte gegenüber RadioFr, dass die internationalen Abkommen in Rumänien eingehalten werden und dass es keinen Grund für die Annahme gibt, dass das Land Asylbewerber in ein Land zurückschickt, in dem ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit bedroht sind.

RadioFr. - Maëlle Robert / pef
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