Verluste durch Krähen und Raben werden entschädigt

Der Freiburger Staatsrat will die Freiburger Landwirte finanziell entschädigen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion genehmigt.

Vögel zerstören die Aussaat. Eine finanzielle Unterstützung könnte die Verluste der Landwirte ausgleichen. © Pixabay

Im Kanton Freiburg sind Krähen und Rabenvögel für viele Landwirte zum Albtraum geworden. Die Vögel fressen im Frühjahr das frisch gesäte Saatgut und verursachen erhebliche Schäden. In Romont berichtet der Landwirt Patrick Balmer über das Ausmass des Problems: „Die Krähen scharren den ganzen Tag auf den Feldern. Sie fressen das Saatgut, öffnen die Samen und verzehren sie. Dadurch entstehen Linien und völlig ausgerissene Flächen, auf denen nach ihrem Durchzug nichts mehr wächst.“

Die durch die Raben und Krähen verursachten Verluste sind hoch. Im ersten Jahr wurde bis zur Hälfte jeder Parzelle der Familie Balmer vernichtet. „Wir mussten die Hälfte der Parzelle neu aussäen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden war“, erklärt er. Um die Schäden zu begrenzen, hat seine Familie in verschiedene Vergrämungsgeräte, also Geräte, welche Tiere verscheuchen sollen, investiert.

Keine ideale Lösung

Zunächst gaben sie über 1500 Franken für einen Lärmschreck aus, doch die Wirkung war nur vorübergehend. „Die Vögel haben sich an den Lärm gewöhnt. Irgendwann hatten sie keine Angst mehr“, berichtet Patrick Balmer. Als nächstes versuchte er es mit einem gasbetriebenen Abwehrmittel, das 400 Franken kostete und nachhaltiger erschien. „Dank dieses Geräts konnten 90 Prozent der Kulturen gerettet werden, aber der Lärm könnte die nahe gelegenen Bewohner stören“, räumt er ein.

Der Staatsrat des Kantons Freiburg war sich der Schwierigkeiten der Landwirte bewusst und schlug eine Entschädigung von 350 Franken pro Hektar Land vor, die aufgrund von Krähen und Raben neu eingesät werden müssen. Der Grosse Rat unterstützte diese Initiative weitgehend. „Weil es kein wirksames und zugelassenes Abwehrmittel gibt, ist keine Präventionsmassnahme völlig zufriedenstellend“, begründet der Staatsrat, der die Verordnung ändern möchte, um diese Entschädigung einzuführen.

Die Kosten für diese Massnahme werden auf 140'000 Franken pro Jahr geschätzt. Der Staatsrat orientiert sich an den Erfahrungen des Kantons Waadt, der bereits eine Entschädigung für die von diesen Vögeln verursachten Schäden anbietet. Diese Entscheidung könnte eine Erleichterung für die Freiburger Landwirtinnen und Landwirte bedeuten.

La Télé - Cloé Pichonnat
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