Von Abfalldeponien und künstlicher Intelligenz
Seit Jahresbeginn gilt das neue kantonale Gesetz über den Datenschutz. Eine erste Bilanz.

"Big Brother is Watching You" ist ein Zitat aus dem Roman 1984 von George Orwell. Die symbolische Figur "Big Brother" bleibt auch heute im Kontext von Videoüberwachung und Datenschutz präsent und relevant. Die kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB) hat ihren Tätigkeitsbericht 2023 veröffentlicht und sich zum revidierten Gesetz geäussert.
Neues Datenschutzgesetz
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue kantonale Gesetz über den Datenschutz. Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Einzelnen und führt zu mehr Transparenz und Datensicherheit, wie der Staat in einer Mitteilung erklärt. Ziel der Revision war es, das Gesetz an die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 30 Jahre anzupassen.
Die Videoüberwachung
Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums unterliegt auch weiterhin strengen Kontrollen. Die Datenschutzbeauftragte gibt jeweils eine Stellungnahme ab, wenn Anlagen zur Videoüberwachung des öffentlichen Raums vorgesehen sind und diese Bilder aufzeichnen dürfen, zum Beispiel bei Parkplätzen, Abfallsammelstellen oder Schulen. In Einzelfällen werden auch Gefängnisse, Polizeigebäude, Pflegeheime, Kirchen oder Museen videoüberwacht.
Das Oberamt erteilt schliesslich die Bewilligungen für die Videoüberwachungsanlagen. "Der Staat darf den öffentlichen Raum videoüberwachen. Es gibt aber einen klaren Prozess, den man verfolgen muss, um eine Videoüberwachung zu installieren", erklärt Martine Stoffel, kantonale Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte.
Die Krux mit der KI
Die neuesten technologischen Fortschritte kombinieren zunehmend Videoüberwachung mit künstlicher Intelligenz, was Möglichkeiten zur Gesichtserkennung und Verhaltensanalyse im öffentlichen Raum bietet. "Die KI ist im Videoüberwachungsgesetz nicht vorgesehen. Das ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre. Das geht zu weit. Wir haben immer gesagt, dass man bei der Videoüberwachung die KI nicht nutzen darf", erklärt Martine Stoffel.
Zunehmendes Interesse an Baubewilligungen
Im Bereich der Transparenz sind die Anfragen an Martine Stoffel konstant, wobei ein zunehmendes Interesse an Baubewilligungen zu verzeichnen ist, wie der Tätigkeitsbericht 2023 zeigt. Insgesamt wurden 21 Schlichtungsanträge bei der Öffentlichkeitsbeauftragten eingereicht, neun davon betrafen Baubewilligungen. Elf der Schlichtungen führten zu einer Einigung und in fünf Fällen kam es zu einer Empfehlung.
Insgesamt gingen letztes Jahr rund 85 offizielle Anträge ein, von denen fast alle positiv beantwortet wurden. "In 55 Fällen wurde der Zugang vollständig gewährt. In 16 Fällen wurde er teilweise gewährt. Es gab auch einige Ablehnungen", sagt Martine Stoffel. Sie betont die Wichtigkeit des Rechts auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Das Schlichtungsverfahren zwischen dem Gesuchsteller und den öffentlichen Stellen führt oft zu einer Einigung.




