Von der Vorinstanz freigesprochen

Ein St. Galler Arzt muss sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung und Unterlassung der Nothilfe vor dem Kantonsgericht St. Gallen verantworten.

Einem St. Galler Arzt wird vor dem Kantonsgericht fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Kreisgericht hatte ihn freigesprochen. (Archivbild) © KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Seine Sexpartnerin war im Sommer 2015 in seiner Wohnung gestorben. Vom Kreisgericht St. Gallen war der Mann im März 2021 freigesprochen worden. Die Angehörigen seiner Partnerin, einer 32-jährigen Italienerin, zweifelten am Urteil und gingen in die Berufung.

In der Verhandlung geht es erneut um die Frage, ob den heute 58-jährigen Mann eine Schuld am Tod seiner Geliebten trifft. Der Arzt und die Frau hatten sich im Frühling 2015 bei der Arbeit kennengelernt. Sie gingen eine sexuelle Beziehung ein. Bei einem Treffen in der Wohnung des Arztes starb die Frau.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Vor dem Kreisgericht war die Anklage noch davon ausgegangen, dass die Frau während stundenlangen Sexspielen starb.

SDA
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