Von der Vorinstanz freigesprochen

Einem St. Galler Chefarzt wird nach dem Tod seiner Sexpartnerin fahrlässige Tötung und Unterlassung der Nothilfe vorgeworfen.

Einem St. Galler Arzt wird vor dem Kantonsgericht fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Kreisgericht hatte ihn freigesprochen. (Archivbild) © KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Am Mittwoch wehrte sich der 58-jährige Schweizer vor Kantonsgericht St. Gallen gegen die Darstellung der Privatkläger. "Ich habe mit dem Ableben der Frau nichts zu tun", sagte der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung. Es habe keine harten und brutalen Sexspiele gegeben.

Er habe die Frau nach dem Aufwachen tot über dem Geländer des Balkons vorgefunden. Eine Reanimation habe keinen Sinn mehr gemacht. "Es ist ein Alptraum für mich, es ist ein Alptraum für die Familie", sagte der Arzt, der im März 2021 in erster Instanz freigesprochen worden war.

Die Eltern und Geschwister der 32-jährigen Frau hatten das Urteil angefochten. Der Rechtsvertreter der Privatkläger plädierte am Mittwoch vor Gericht für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung der Nothilfe oder wegen eines untauglichen Versuchs der Nothilfe. Er forderte eine Genugtuung von je 45‘000 Franken für die Eltern und von je 10‘000 Franken für die beiden Geschwister der verstorbenen Frau.

Der Beschuldigte stelle die Geschehnisse zu seinen Gunsten dar und habe Spuren verwischt, so der Rechtsvertreter der Privatkläger. Für die Verletzungen auf dem Körper der Frau komme nur er in Frage. Das Opfer habe gegenüber Freundinnen von gewalttätigen Sextreffen mit dem Chefarzt gesprochen. Der Verteidiger forderte einen Freispruch und eine Entschädigung seines Mandanten.

SDA
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