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Warum der Freiburger Abschuss-Wolf Pech hat

Welche Attacken es gab, wer den Wolf nun schiessen darf und was es für eine solche Abschlussbewilligung überhaupt braucht.

Momentan sind drei männliche Wölfe auf dem Freiburger Territorium unterwegs. © Keystone

Am Mittwoch hat die kantonale Direktion für Land- und Forstwirtschaft einen Wolf zum Abschuss freigegeben. 

Seit der Wolf 2007 auf natürlichem Wege zurück in den Kanton Freiburg kam, ist dies die erste Abschuss-Bewilligung.

Dies sagt der kantonale Jagdinspektor Elias Pesenti im Interview mit RadioFr. Viele Fragen sehen im Raum.

Wo hat der Wolf bisher angegriffen?

Im Kanton Freiburg leben total drei männliche Wölfe, einer davon in der Broye und zwei in der Region Schwarzsee. Einer davon kam wohl aus dem Kanton Bern über den Gantrisch. Seit Anfangs Juli hat dieser Wolf auf dem Kaisereggpass und auf der Kaisereggalp bereits zwei Herden angegriffen. Einen dritten Angriff gab es anfangs August im Gantrisch-Gebiet. Total hat der Wolf dabei acht Schafe gerissen. 

Warum hat der Wolf Pech?

Alle drei Kriterien um einen Wolf zum Abschuss freizugeben sind laut dem kantonalen Jagdinspektor Elias Pesenti erfüllt. Erstens waren die gerissenen Schafe korrekt eingezäunt und geschützt. Zweitens handelte es sich immer um denselben Wolf. Und drittens überschritt der Wolf die Minimallimite von sechs gerissenen Schafen. Diese Minimallimite wurde erst im letzten Monat im Zuge einer Gesetzesrevision von 10 auf 6 heruntergeschraubt. Der Freiburger Wolf hat also Pech, denn die bis jetzt gerissenen acht Schafe im Kanton Freiburg hätten vor zwei Monaten noch nicht gereicht, um ihn zum Abschuss freizugeben. Dazu muss erwähnt sein, dass derselbe Wolf in der bernischen Nachbarschaft bereits über zehn Schafe gerissen hatte. 

Wer und wo darf der Wolf jetzt geschossen werden?

Fakt ist, der Wolf darf nun geschossen werden. Schiessen dürfen aber nur die 16 Wilhüter des Kantons, welche abwechslungsweise und gestaffelt patrouillieren. Dabei wird der Kanton Freiburg eng mit den Berner Jagdbehörden zusammenarbeiten. Der Wolf darf nur auf folgendem Perimeter geschossen werden:

Vom Gantrischgebiet über den hinteren Teil des Schwarzsees bis nach Jaun darf der Wolf geschossen werden.
(Quelle: Kanton Freiburg)

Ob auch der Sense-Oberländer Jagdverein "Diana Sense" die Behörden unterstützen werden, ist nicht klar. Präsident Christophe Baeriswyl war auf telefonische Anfrage nicht erreichbar. 

Gibt es Widerstand gegen den Entscheid?

Gegen diesen Entscheid könnte theoretisch noch Rekurs eingereicht werden, dieser hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. De facto wäre ein solcher Rekurs also ohne Wirkung. Deshalb sagt Marc Vonlanthen, Präsident von Pro Natura Freiburg auch, man nehme diesen Entscheid "zur Kenntnis".

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