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Was, wenn ein Wolf einen Menschen angreift?

Dass ein Wolf einen Menschen angreife, sei nur eine Frage der Zeit, sagen zwei Grossräte. Und sie kritisieren die zuständigen Stellen.

Wie gefährlich ist der Wolf für Menschen? Das wollen zwei Freiburger Grossräte wissen. © Keystone / Marco Schmidt

Was geschieht, wenn ein Wolf einen Menschen angreift? Das wollten der SVP-Grossrat Eric Barras und der Mitte-Grossrat Ivan Thévoz Ende Mai vom Staatsrat wissen. Die in der Landwirtschaft tätigen Grossräte kritisieren in ihrem Vorstoss, der Kanton habe nicht rechtzeitig erkannt, welche Risiken der Wolf für die Bevölkerung und für die Landwirtschaft berge.

Der Staatsrat bestätigt, dass der Wolf präsenter wird. Und auch, dass Begegnungen zwischen Wolf und Mensch zunehmen. Man verfolge die Situation eng und sei bereit, zusammen mit den Bundesbehörden und Nachbarkantonen die "notwendigen Massnahmen" zu ergreifen, wie es in seiner Antwort heisst.

Der von den Grossräten kritisierte Freiburger Jagdverwalter Elias Pesenti bekräftigt, dass es in Europa trotz mehr Wölfen nicht mehr Attacken auf Menschen gäbe. Zu den Massnahmen, welche der Kanton hinsichtlich des Wildtieres ergreife, sagt er:

Wir versuchen, die Ausbreitung der Wölfe und wie diese den Raum nutzen, zu verfolgen. Vor allem mittels der Überwachung durch Wildhüter und anhand von Fotofallen.

Die Wildhüter würden die Situation auch nachts überwachen und hätten Gummimunition dabei, um nötigenfalls Schreckschüsse abzufeuern, sagt Pesenti vom Amt für Wald und Natur weiter. Ausserdem habe man bei sehr problematischen Wölfen die Möglichkeit eines Abschusses.

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Die Grossräte Barras und Thévoz wollten ausserdem wissen, ob die Behörden im Falle eines Angriffs eines Wildtiers auf einen Menschen haftbar gemacht werden könnten. Der Staatsrat antwortete, dass das Risiko eines solchen Angriffs zum einen sehr gering sei.

Zum andern ist eine Haftung von Bund und Kantonen nur unter bestimmten Umständen möglich: Nämlich durch widerrechtliches Handeln oder wenn die Behörden etwas unterlassen würden und so ein Schaden entstünde. Generell ist der Staatsrat aber der Ansicht, dass genug unternommen wird. Eine derartige Entschädigung nach einem Wolfsangriff ist im Jagdgesetz zudem nicht vorgesehen.

Gemäss dem Jagdverwalter Elias Pesenti habe es auch schon Missverständnisse gegeben: Anfang Juli sind in der Nähe von Charmey beispielsweise nicht Wölfe für den Tod von fünf Schafen verantwortlich gewesen, sondern zwei Huskies - Hunde aus der Region. Grössere Gefahren als von Wölfen gingen für uns Menschen von unseren nächsten Vierbeinern aus. Oder immer wieder auch von Mutterkühen, so Pesenti.

RadioFr. - Tobias Brunner
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