Wieder Gefängnis für Freiburger Fotograf?

Nachdem ein Hobbyfotograf vom Kantonsgericht freigelassen wurde, zieht die Staatsanwaltschaft den Fall nun an das Bundesgericht weiter.

Im Rahmen von Fotosessions sollen die Übergriffe stattgefunden haben. © Keystone

Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von RadioFr. bestätigt, ficht sie das Urteil des Kantonsgerichts an, die den Freiburger Fotografen von den Vorwürfen der Vergewaltigung und Nötigung freigesprochen hatte. In erster Instanz war der 46-jährige zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Vor dem Kantonsgericht war seine Verteidigung erfolgreich. Der Angeklagte war zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt worden, wovon er knapp die Hälfte absitzen musste, bevor er vom Kantonsgericht freigelassen wurde. Dies wegen der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs von Models im Alter zwischen 17 und 21 Jahren, mit denen er zwischen 2010 und 2015 Sex hatte und diesen auch heimlich filmte. Dies tue ihm leid, sagte der Fotograf. Abgestritten hat er aber, Personen vergewaltigt oder genötigt zu haben.

In ihrer Entscheidung, den Fotografen von der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freizusprechen, hatten die Richter des Kantonsgerichts damals erklärt, dass die Models die sexuellen Handlungen mit dem Fotografen explizit hätten ablehnen müssen. 

Die Freiburger Staatsanwaltschaft wirft dem Kantonsgericht nun aber "eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts" vor und fordert die Verurteilung des Fotografen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung von 11 Opfern. Die Staatsanwaltschaft argumentiert damit, dass deren Ablehnung in den besagten Videos auf nonverbale Weise zum Ausdruck käme.

RadioFr. - Tobias Brunner
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