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Fotograf wird aus dem Gefängnis entlassen

Das Kantonsgericht hat einen Mann freigesprochen, der in erster Instanz wegen Vergewaltigung zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Laut den Kantonsrichtern hat der Fotograf die Klägerinnen weder physisch noch psychisch gezwungen, sexuelle Handlungen mit ihm vorzunehmen. © Pixabay

Der 40-jährige Fotograf befand sich wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung seiner Fotomodelle in Haft. Das erstinstanzliche Urteil sah eine unbedingte Gefängnisstrafe von 11 Jahren vor. Nun hat das Freiburger Kantonsgericht die Berufung des Fotografen teilweise gutgeheissen. Als Folge muss der Mann mit sofortiger Wirkung freigelassen werden.

Die Richter werteten Fotos und Videos sowie den Austausch des Fotografen mit den Klägerinnen aus. Laut den Richtern wurde keine der Klägerinnen physisch oder psychisch gezwungen, sexuelle Handlungen mit dem Fotografen vorzunehmen. Allerdings räumten sie ein, dass der Angeklagte die Klägerinnen verführt und manipuliert hatte - wenn auch ohne körperliche Gewalt oder Drohungen.

Die Frauen seien nichtsdestotrotz sexuell mündig gewesen und hätten die Möglichkeit gehabt, den Mann zurückzuweisen.

Illegale Bildaufnahmen

Der Beschwerdeführer gab jedoch zu, die sexuellen Handlungen mit den Frauen ohne deren Wissen gefilmt zu haben. Für dieses Vergehen verurteilte das Kantonsgericht ihn zu 30 Monaten Gefängnis, 15 davon unbedingt. Die Richter berücksichtigten dabei, dass der Mann nicht vorbestraft war. Weil der Fotograf den unbedingten Teil seiner Haftstrafe bereits verbüsst hat, wird er aus dem Gefängnis entlassen.

RadioFr. - Lauriane Schott / pef
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