18'000 Gesuche für Jokertage

Die Jokertage der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule werden rege genutzt - besonders vor und nach den Ferien.

90% der Schul-Jokertage werden vor oder nach den Ferien gebraucht. © Keystone

Seit letztem Schuljahr stehen den Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulen im Kanton Freiburg vier zusätzliche schulfreie Halbtage, sogenannte Jokertage, zur Verfügung. Nach einem Jahr lassen sich erste Tendenzen erkennen, schreibt die Freiburger Bildungsdirektion. Bei den meisten Gesuchen wurde eine Vorverlegung oder Verlängerung der Ferien beantragt. Für die rund 40'000 Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulen Freiburgs wurden bisher knapp 18'000 Gesuche eingereicht. Es haben also nicht alle Schüler ihre Jokertage auch vollumfänglich genutzt.

90% der eingereichten Jokertage wurden kurz vor oder kurz nach einer freien Periode genutzt, das heisst ein Vorziehen oder Verlängern von Ferien oder Feiertagen. Auch wenn vier halbe Tage zur Verfügung stehen, werden die Jokertage mehrheitlich als ganzer Tag und nicht als Halbtag bezogen. So beziehen sich 80% der Gesuche auf einen Tag, 10% auf zwei Tage und 10% auf einzelne Halbtage.

Unterschiede zwischen Primar- und  Orientierungsschulstufe

Es bestehen Unterschiede zwischen der Primar- und der Orientierungsschulstufe sowie zwischen den Sprachregionen. Der Prozentsatz der Nutzung von Jokertagen beläuft sich an den deutschsprachigen Primarschulen auf etwa 17% und an den französischsprachigen Primarschulen auf 9%. An den Orientierungsschulen liegt er auf der deutschsprachigen Seite bei annähernd 41% und im französischsprachigen Kantonsteil bei etwa 22%. Dieser Unterschied zwischen den Sprachregionen ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die meisten deutschsprachigen Kantone die Jokertage bereits seit mehreren Jahren kennen, so die Bildungsdirektion.

Geringer Mehraufwand für die Lehrpersonen

Die Mehrheit der Schuldirektionen schätzt den durch die Einführung der Jokertage entstehenden Arbeitsaufwand als gering ein, da diese Aufgabe sehr häufig an die Lehrpersonen delegiert wird. Hingegen wird die Handhabung der von den Schülerinnen und Schülern versäumten Prüfungen und deren Nachholen als schwierig empfunden, insbesondere am Ende des Schuljahres. Mehrere Schuldirektionen weisen auch darauf hin, dass die Frist von einer Woche nicht immer eingehalten wird und dass die Eltern bei schlechtem Wetter die Streichung des Jokertages beantragen.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Schuldirektionen werden die Ämter für obligatorischen Unterricht in Kürze einige Anpassungen vorschlagen, damit der den Eltern eingeräumte Spielraum in Bezug auf die Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler an der Schule das gute Schulklima und das Lernen nicht beeinträchtigen.

Gut zu wissen

Nach der Einführung der Jokertage wurde das Reglement zum Schulgesetz vom Staatsrat geändert. Darin werden die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Jokertage präzisiert:

  • Die Eltern informieren die Schule mindestens eine Woche im Voraus über den Bezug eines Jokertages.
  • Jokertage können kumuliert werden; ungenutzte Jokertage können jedoch nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
  • Die Jokertage können nicht am ersten Schultag des Schuljahres, bei besonderen schulischen Aktivitäten wie Schulreisen, Schullagern, Sport- und Kulturtagen und an offiziellen Prüfungstagen (kantonale, interkantonale oder internationale Prüfungen) bezogen werden
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für die Urlaube, die sie für ihre Kinder beantragen, und sorgen dafür, dass die Unterrichtsprogramme weitergeführt werden. Auf Verlangen der Schule holen die Schülerinnen und Schüler den Stoff und die verpassten Prüfungen nach.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug von Jokertagen einschränken oder verweigern.
Medienmitteilung - Martin Zbinden
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