Auch für das E-Trottinettfahren gibt es Regeln

Mehr als ein Dutzend E-Trottinettfahrerinnen und -fahrer wurden in Bulle gebüsst. Die Kantonspolizei erinnert an das geltende Gesetz.

Die Regeln für das E-Trottinettfahren sind nicht jedem bekannt. © Keystone

Am vergangenen Samstag wurden in Bulle mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen bei E-Trottis geahndet. Wie die Kantonspolizei mitteilt, sind noch weitere Kontrollen geplant.

Die betroffenen Personen erhielten Ordnungsbussen, weil sie mit ihrem E-Trottinett auf dem Trottoir unterwegs waren oder zusammen mit einem Passagier fuhren. Zwei Minderjährige, die ohne Führerschein unterwegs waren, werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Zur Erinnerung:

Welchen Führerausweis muss man besitzen?

  • Ein Führerausweis der Kategorie M (Mofa) oder G (Traktor) ist obligatorisch für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren.
  • Vor 14 Jahren ist das Fahren mit einem E-Trottinett verboten.
  • Ab 16 Jahren ist der Führerausweis nicht mehr notwendig.

Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?

  • Das E-Trottinett ist einem Leichtmotorfahrrad (wie z.B. E-Bikes) gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen, Radweg oder am rechten Strassenrand fahren.
  • Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
  • Es wird empfohlen, einen Helm zu tragen.
  • Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer permanenten Beleuchtung vorne obligatorisch.
RadioFr. - Redaktion
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