Keine Bargeld-Lottos mehr für Freiburger Vereine
Lottos mit Geldpreisen sind ab heute Geschichte. Der Kanton Freiburg ergreift Massnahmen zur Umsetzung des bundesweiten Lotterie-Gesetzes.

Um die Anwendung des neuen Bundesgesetzes über Geldspiel zu gewährleisten, hat der Kanton Freiburg entschieden, dass ab heute nur noch Lottos mit Sachpreisen und Lotto-Tombolas stattfinden dürfen. Damit sind Lottos mit Bargeld-Preisen nicht mehr erlaubt.
Grund dafür ist das neue Lotteriegesetz, welches vorschreibt, dass bei einem Bargeld-Lotto mindestens jedes zehnte Los gewinnen muss und mindestens fünfzig Prozent der Einsätze wieder ausgeschüttet werden müssen. Veranstalter von Bargeld-Lottos - typischerweise Vereine - können diese zwei wesentlichen Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen. Deshalb sind künftig nur noch Lotto-Tombolas zugelassen, deren Gewinne ausschliesslich aus Sachpreisen oder Gutscheinen bestehen.
Für Tombola-Lottos gelten folgende Regeln:
- Bei Tombola-Lottos darf die Summe aller Einsätze nicht höher als 50‘000 Franken sein und Gewinne dürfen ausschliesslich aus Sachpreisen, wie beispielsweise Schinken, Fahrrädern oder sogar Autos und Gutschein bestehen.
- Ein Umtausch der Preise und Gutscheinen in Bargeld ist nicht erlaubt.
- Tombolas müssen beim Oberamt mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden, welches auf der Webseite der Oberämter verfügbar ist. Bei Fragen der Veranstalter stehen die Oberämter zur Verfügung.
Unter das neue Verbot fallen ausschliesslich Bargeld-Lottos im Kanton Freiburg. Zahlen-Lottos, die beispielsweise am Kiosk gespielt werden können, sind vom Verbot nicht betroffen.




