Bezirksgericht Murten: Vom Mann zur Prostitution gezwungen

Ein Mann soll seine Frau zum Anschaffen gezwungen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Gefängnis und die Ausweisung des Mannes.

Ein 40-jähriger Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Murten verantworten. © Keystone

Ein 40-jähriger Mann musste sich letzte Woche vor dem Bezirksgericht in Murten verantworten. Dies, weil er seine Lebensgefährtin während sechs Monaten zur Prostitution gezwungen haben soll. Zudem soll er die Frau zum Verkauf von Drogen gedrängt haben, um die Haushaltskasse aufzubessern, wie die Zeitung "Le Matin Dimanche" berichtet.

Zwangs-Prostitution statt Trennung

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit seiner Partnerin systematisch Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, der nicht einvernehmlich war. Wenn sie die Beziehung beenden wollte, soll er ihr mit dem Tod gedroht haben.

"Seit Jahren sagte ich, dass ich ihn für immer verlassen würde, aber er fand jedes Mal einen Trick, um mich zum Bleiben zu bewegen. Ich musste tun, was er sagte, da ich nicht mehr die Kraft hatte, Nein zu sagen", wird die Frau zitiert. Mit illegaler Sexarbeit verdiente die 39-Jährige mehr als 10’000 Franken bei rund 50 Terminen. Der Beschuldigte bestreitet, die Rolle des Zuhälters gespielt zu haben. Er habe alles getan, um seine Partnerin aus der Prostitution herauszuholen, versicherte er. 

Zum Tatzeitpunkt lebte die 39-Jährige mit dem Beschuldigten seit sieben Jahren zusammen. Die beiden haben zwei gemeinsame Kinder. Bis 2019 hatte die Freiburgerin nur einen kleinen Lohn, und ihr Partner war wegen Depressionen in die Sozialhilfe gerutscht. Der Mann wird zusätzlich strafrechtlich verfolgt, weil er in dieser Zeit zu Unrecht Leistungen in Höhe von 60'000 Franken bezogen haben soll.

Ende 2020 trennte sich das Paar, zwei Monate später klagte die 39-Jährige ihren Ex-Freund an.

Vier Jahre Gefängnis und ein Landesverweis gefordert

Die Staatsanwältin am Bezirksgericht Murten forderte für den Familienvater vier Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Zudem soll der Ausländer für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen werden.

In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin über die Klägerin: "Sie war weder Herr über ihre Handlungen, noch über ihren Verstand: Sie war die Marionette ihres Lebensgefährten. Er zögerte nicht, die Mutter seiner Kinder in eine Dealerin und Prostituierte zu verwandeln - aus Faulheit. Es ist einfach unfassbar."

Die Verteidigung fordert einen Freispruch des Angeklagten, da die Frau die Klage zu spät - erst nach der Trennung - eingereicht haben soll und plädiert "im Zweifel für den Angeklagten".

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. 

RadioFr. - Redaktion
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