Churz erklärt: Verhüllungsverbot
Auch bekannt unter der «Burka-Initiative»: Die Debatte darüber gibts am Dienstagabend auf RadioFr.
In der Schweiz gibt es momentan kein nationales Verhüllungsverbot. In einigen Kantonen ist das Tragen von Kleidern verboten, die das Gesicht bedecken, z.B. eine Burka oder einen Niqab. In 15 Kantonen, darunter auch im Kanton Freiburg, dürfen Personen an Demonstrationen und Sportanlässen ihr Gesicht nicht verhüllen.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Was würde sich ändern?
Wird die Initiative angenommen, ist es verboten, in der Schweiz das Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen. Öffentlich zugängliche Orte sind z.B. Restaurants, Fussballstadien, die Natur oder die Strasse. Das Verbot gilt für Einwohner*innen sowie Tourist*innen. Ausgenommen von diesem Verbot sind religiöse Orte.
Weitere Ausnahmen zum Verhüllungsverbot:
- aus gesundheitlichen Gründen, z.B. Hygienemaske
- gegen das Wetter, z.B. Schal im Winter
- für die eigene Sicherheit, z.B. Motorradhelm
- für ein einheimisches Brauchtum, z.B. Fasnachtskostüm
Um was geht es im Gegenvorschlag?
Personen sollen Behörden bei einer Identitätskontrolle ihr Gesicht zeigen müssen. Daneben sieht der Gegenvorschlag Förderprogramme zur Stärkung der Rechte von Frauen vor. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Die Debatte auf RadioFr.
Die ganze Debatte dazu mit Adrian Brügger (SVP) von der Pro-Seite und Julia Senti (SP) von der Kontra-Seite könnt ihr hier nachhören: Debatte Verhüllungsverbot