Das Verbot von Nazi-Symbolen ist eine Bundesangelegenheit

Nach einer Anfrage von zwei Parlamentariern ist der Freiburger Staatsrat der Ansicht, dass die Entscheidung auf Bundesebene getroffen werden muss.

Die öffentliche Verwendung rassistischer Symbole ist bereits strafbar, wenn der Täter die Absicht hat, Dritte für eine rassistische Ideologie zu gewinnen. © Frapp

Angesichts der Tatsache, dass rassistische und antisemitische Angriffe in der Schweiz seit einigen Jahren zunehmen, verlangten zwei Freiburger Staatsräte vom Grossen Rat im vergangenen Oktober ein Verbot jeglicher Verwendung und Ausstellung des Nazi-Symbols im öffentlichen Raum. In seiner am Freitag veröffentlichten Antwort ruft der Staatsrat dazu auf, die Motion abzulehnen.

Die beiden Motionäre forderten, dass die Verwendung von Nazi-Symbolen nicht nur verboten, sondern auch bestraft werden soll. Ausnahme soll es aber auch weiterhin geben, wie beispielsweise bei journalistischen, historischen, pädagogischen oder kulturellen Gründen.

Naziflagge im Forum Freiburg als Auslöser

Im Mai 2023 hatte die Freiburger Regierung bereits zur Ausstellung einer Nazi-Flagge während einer Waffen- und Militaria-Börse im Forum Fribourg Stellung nehmen müssen. Damals war sie der Ansicht, dass die Frage des Verbots dieser Symbole auf Bundesebene entschieden werden müsse, um "eine landesweit einheitliche Umsetzung einer Norm zu gewährleisten, die ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht einschränkt".

Keine nationale Regelung

Stand heute gibt es ein solches generelles Verbot noch nicht. Die öffentliche Verwendung rassendiskriminierender Symbole ist nach geltendem Recht heute nur strafbar, wenn der oder die Täterin beabsichtigt, andere Personen für eine bestimmte Ideologie zu bewerben. Geregelt ist das im Strafgesetz- und um Militärgesetzbuch. 

Auf Bundesebene wurde im Oktober eine Motion zur Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage mit dem Ziel, die Verwendung rassistischer Symbole zu bestrafen, eingereicht. Im November schlug der Bundesrat vor, die Motion anzunehmen, was der Ständerat im Dezember tat. Der Nationalrat muss noch darüber abstimmen.

Mehrere Kantone für ein Verbot

Bereits 2021 sind drei parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene eingegangen. Daraufhin hat das Bundesamt für Justiz die Situation analysiert und kam zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage in der Schweiz und den Kantonen ausreichend sei. Wegen der günstigen Entwicklung der Initiative auf Bundesebene hält der Staatsrat weiter daran fest, dass die Frage auf Bundesebene geklärt werden muss. 

Es ist anzumerken, dass sich bereits verschiedene Kantone mit dem Thema befasst haben, wie beispielsweise Genf, das im Juni letzten Jahres ein Gesetz zum Verbot von Hass-Symbolen in öffentlichen Räumen verabschiedet hat. Auch in den Kantonen Waadt, Neuenburg und St. Gallen wurden bereits andere Motionen in diesem Sinne eingereicht.

Frapp - Mattia Pillonel / vdn
...