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Diskriminierung beim Amt für Wald und Natur

Die Freiburger Justiz gibt einer Frau teilweise recht, die sich innerhalb von zehn Jahren sechsmal als Wildhüterin beworben hatte.

Nach Ansicht des Kantonsgerichts wurde die Freiburgerin bei der Einstellung aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. © Keystone

Sie träumte davon, die erste Wildhüterin des Kantons Freiburg zu werden. An diesem Traum hat sie festgehalten und sich in zehn Jahren sechsmal für besagten Posten beworben.

Aber warum wurde sie nie eingestellt? Weil sie eine Frau ist. Davon war die Freiburgerin überzeugt und die Freiburger Justiz gibt ihr nun teilweise recht.

Ein schlechtes Arbeitsklima

In seinem Urteil vom 6. März 2024 schrieb das Kantonsgericht, dass im Amt für Wald und Natur des Kantons Freiburg zwischen 2011 und 2019 ein "giftiges" und "machohaftes" Klima herrschte. Demnach dominierten im Amt männliche Führungspersonen und es gab viele sexistische Kommentare.

Auch die Freiburgerin litt darunter, insbesondere während einer Prüfungssitzung. Dem Gericht zufolge musste sie sich abfällige Äusserungen gefallen lassen.

Unterschiedliche Versionen

Das Kantonsgericht schreibt, dass die Bewerbung dieser Frau zweimal mit absonderlichen Ausreden abgelehnt worden war. Das Amt begründete dies mit unzureichenden Französischkenntnissen, obwohl sie zweisprachig ist.

Zudem wurde die Bewerberin 2019 überhaupt nicht zu einem Vorstellungsgespräch empfangen, obwohl dies in der Vergangenheit der Fall gewesen war. In diesem Fall rechtfertigte sich das Amt für Wald und Natur zunächst damit, dass man sich für eine kompetentere Bewerberin entschieden habe. Im Anschluss behauptete es aber, dass es sich um ein Persönlichkeitsproblem gehandelt habe und dies der ausschlaggebende Grund dafür gewesen sei, die Bewerberin nicht auszuwählen.

Auf dem Weg zu einem Mentalitätswechsel

Die Rechtfertigung des Amts für Wald und Natur geht vor Gericht nicht durch. Die Freiburgerin erhielt vom Amt als Entschädigung ein Äquivalent von zwei Monatslöhnen.

Trotzdem gewann man etwas Gutes daraus, so das Kantonsgericht. Denn durch diesen Fall fand im Amt für Wald und Natur einen Mentalitätswandel statt. Denn seit November letzten Jahres hat der Kanton Freiburg eine Wildhüterin: die Erste im Kanton. 

RadioFr. - Vincent Dousse / tm
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