Freiburg und Waadt rücken im Schulwesen näher zusammen

Warum eine engere Zusammenarbeit möglich ist, wie diese genau aussieht und welche Schulen betroffen sind.

Die Freiburger Bildungsdirektorin Sylvie Bonvin-Sansonnens (rechts) mit ihrem Waadtländer Pendant Frédéric Borloz (links). © zVg

Rund dreissig Schülerinnen und Schüler der Waadtländer Gemeinden Champtauroz und Treytorrens können ab Schuljahresbeginn 2024/25 die obligatorische Schule in der Gemeinde Estavayer besuchen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit Waadt-Freiburg im Schulbereich ermöglichen die Freiburger Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens und der Waadtländer Staatsrat Frédéric Borloz eine interkantonale Zusammenarbeit im schulischen Bereich für die angrenzenden Gemeinden.

Kürzere Schulwege

Zu den erwarteten Vorteilen gehören kürzere Fahrtzeiten für die Schülerinnen und Schüler und eine rationellere Nutzung der Schul- und Sporteinrichtungen. Nach einem mehr als 15 Jahren dauernden Austausch wird ein Anliegen aus der Praxis Wirklichkeit. Der von mehreren Waadtländer und Freiburger Gemeinden – die geografisch nahe beieinander liegen – geäusserte Wunsch, eine interkommunale Zusammenarbeit im schulischen Bereich entwickeln zu können, wird durch die heute von der Freiburger Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens und dem Waadtländer Regierungsrat Frédéric Borloz unterzeichneten Rahmenvereinbarung umgesetzt. Auf Wunsch der betroffenen Gemeinden ermöglicht diese Rahmenvereinbarung jeder Gemeinde rund um die Grenze zwischen dem Kanton Waadt und dem Kanton Freiburg, zu vereinbaren, dass ihre Schülerinnen und Schüler im jeweils anderen Kanton eingeschult werden können. So werden ab dem Schuljahresbeginn 2024/25 die Waadtländer Schülerinnen und Schüler der 1H bis 8H der beiden Gemeinden Champtauroz und Treytorrens in der Ortschaft Murist (Estavayer) anstelle von Granges-près-Marnand (Valbroye) und die Waadtländer Schülerinnen und Schüler der 9H bis 11H in Estavayer-le-Lac anstelle von Payerne unterrichtet. 

Möglich dank gleichem Lehrplan

Diese Zusammenarbeit ist möglich, weil der in beiden Kantonen geltende Westschweizer Lehrplan ‒ Plan d'étude romand (PER) ‒ sicherstellt, dass die verschiedenen Bildungsgänge zu einer gemeinsamen Lernkultur aller Schülerinnen und Schülern beitragen. Die Schülerinnen und Schüler werden der Schulgesetzgebung unterstellt, die in dem Kanton gilt, in dem sie die Schule besuchen. 

Wer bezahlt?

Ausgehend von einem Pauschalbetrag wurden die finanziellen Aspekte so gestaltet, dass sowohl die Kostenberechnung als auch die Verrechnung erleichtert werden. Die Finanzströme werden zwischen den Kantonen, zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden sowie zwischen den beteiligten Gemeinden gemäss den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen abgewickelt. Die Beträge werden alle zwei Jahre entsprechend den Tarifen der Interkantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz der französischen Schweiz und Medienmitteilung des Tessins (CIIP) angepasst. Als Beispiel und für das Schuljahr 2023/24 entsprechen die Jahrespauschalen, die je nach Schulstufe variieren; von rund 11'000 Franken für die 1H und 2H bis hin zu rund 18'000. 

Medienmitteilung - Redaktion
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