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Freiburger Steuerverwaltung vs. Christian Constantin

Das Freiburger Kantonsgericht hat beschlossen, dass der Präsident des FC Sion Steuern nachzahlen muss. Constantin hat Rekurs angekündigt.

Christian Constantin muss sich wegen eines Sponsoring-Deals vor Gericht verantworten. © Keystone

Bei dem Verfahren zwischen der Freiburger Steuerverwaltung und Christian Constantin geht es um zwei Unternehmen im Besitz von Constantin. Das erste Unternehmen ist im Immobilienbereich tätig, das zweite kontrolliert den FC Sion. Konkret soll die Immobilien-Firma, die auch in Freiburg Immobilien besitzt, der anderen 3,7 Millionen Franken für Sponsoring-Zwecke überwiesen haben.

Die Steuerverwaltung des Kantons Freiburg sieht die Sache jedoch anders. Sie war der Ansicht, dass es zu gar keiner Gegenleistung in Form von Werbung für das Immobiliengeschäft in Freiburg kam. Deshalb stufte es die Überweisung nicht als Sponsoring ein und schätzte den Gewinn des Unternehmens höher ein, nämlich auf 2,7 Millionen Franken statt 1,7. Daraufhin legte das Unternehmen Einspruch ein.

Jetzt hat das Kantonsgericht die Auffassung der Steuerverwaltung gestützt. Die Richter hielten im Urteil fest, dass Sponsoring eine Gegenleistung enthalten muss, mindestens in Form indirekter Werbung. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Das Geld wurde vom FC Sion stattdessen für die Miete von Räumlichkeiten, für Mahlzeiten und Unterkünfte für Spieler und Kunden sowie Anwaltskosten verwendet. Sogar Vorschüsse an Christian Constantin sind damit bezahlt worden. Weiter argumentierten die Richter, dass in den Gerichtsakten kein Sponsoringvertrag zwischen den beiden Unternehmen vorliegt.

Abkommen für Freiburger Behörden nicht bindend

Ein weiterer Streitpunkt betrifft ein Steuerabkommen zwischen dem Unternehmen von Christian Constantin und der Walliser Steuerbehörde für die Zeit von 2013 bis 2022. Dieses erlaubt dem Unternehmen, bis zu 7 Prozent seines Umsatzes - höchstens aber 6 Millionen Franken - als Sponsoringkosten von den Steuern abzuziehen. Nur: Die 3,7 Millionen Franken haben die sieben Prozent des Umsatzes im Jahr 2018 überschritten. Zudem ist das Abkommen laut der Freiburger Justiz nicht bindend für die Freiburger Steuerbehörden.

Schliesslich ist Christian Constantin alleiniger Geschäftsführer und Besitzer dieser Unternehmen. Deshalb handelt es sich in den Augen der Jusitz bei der überwiesenen Summe um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Ein Gewinn, auf den Constantin Steuern bezahlen müsste. Dabei geht es um mehrere hunderttausend Franken.

Der Präsident des FC Sion teilte RadioFr. auf Anfrage mit, dass seine Anwälte einen Rekurs gegen den Entscheid des Kantonsgerichts vorbereiteten. Seiner Meinung nach hat sich der Freiburger Richter geirrt. Ohne seine Präsenz als Präsident des FC Sion käme sein Unternehmen gar nicht zu all diesen Aufträgen. Insofern handelt es sich für ihn tatsächlich um einen Fall von Sponsoring. Der Fall wird also vor dem Bundesgericht landen.

RadioFr. - Loïc Schorderet / Martin Zbinden / pef
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