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Grosser Rat: Konversionsmassnahmen werden verboten

Konversionsmassnahmen haben zum Ziel, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von Personen zu verändern.

In der Schweiz wurden schätzungsweise 14.000 LGBTQIA+ Personen "Konversionstherapien" unterzogen. © Pexels

Die Motion wurde mit 91 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die SVP zeigte sich bei der Stimmabgabe gespalten. Die Motion wurden von den Grossratsmitgliedern Christel Berset (SP) und Brice Repond (GLP) eingereicht und von 35 weiteren Mitgliedern unterzeichnet.

"Diese Gesamtheit von Praktiken, die darauf abzielen, Personen von ihrer Homo- oder Bisexualität zu heilen, indem sie sie auf den Weg der Heterosexualität führen, wird von der UNO insbesondere als Folterhandlungen betrachtet", erläuterte Gesundheitsdirektor Philippe Demierre. Der Staatsrat schliesst sich der Argumentation der Motionäre an, die vor den Gefahren von Konversionsmassnahmen, die fälschlicherweise als Therapien bezeichnet werden. Demierre betonte, dass "sie nicht nur im Hinblick auf das oben genannte Ziel unwirksam sind, sondern auch ein Risiko für die psychische Gesundheit der Personen darstellen, die sich einer solchen Praxis unterziehen".

"Es besteht der Wille, so schnell wie möglich zu handeln", betonte SP-Grossrätin Christel Berset und erinnerte daran, dass sich in der Schweiz schätzungsweise 14'000 Personen einer solchen Behandlung unterzogen haben oder sich in Behandlung befinden.

"Es muss verboten werden, um die betroffenen Personen, vor allem Kinder und Jugendliche, zu schützen", fügte die Motionärin hinzu, "um den Eltern ein starkes Signal zu geben".

Der Freiburger Staatsrat hat nun ein Jahr Zeit, um die Motion zu konkretisieren.

Medienmitteilung
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