Kehrtwende beim Sozialhilfegesetz

Weil das Kantonsparlament nun doch nichts mehr wissen will von der Regionalisierung der Sozialdienste, musste der Grosse Rat seine Debatte heute Vormittag abbrechen.

Staatsrat Philippe Demierre (SVP) muss nach der Kehrtwende im Grossen Rat das Sozialhilfegesetz überarbeiten. © Keystone

Die 21 regionalen Sozialdienste werden der Vergangenheit angehören. Stattdessen wird es in jedem Bezirk nur noch einen einzigen regionalen Sozialdienst und eine Sozialkommission geben. Die Gemeindeverbände dürfen allerdings lokale Zweigstellen vorsehen, wenn sie das möchten. Das hatte der Grosse Rat im Juni entschieden, als er das Sozialhilfegesetz während der ersten Lesung diskutierte. Mit 48 Stimmen gegen 41 setzte sich diese Regionalisierung der Sozialdienste durch. Die Mehrheit war klar, wenn auch nicht besonders gross.

Die Mehrheit wechselte

Bei der zweiten Lesung am Donnerstagvormittag kam es zur Kehrtwende. Mehrere Grossrätinnen und Grossräte änderten ihre Meinung, als die Argumente für und gegen eine Regionalisierung ausgiebigst diskutiert wurden. Nach rund 30 Wortmeldungen – eine eher selten erreichte Zahl – kam es zur Abstimmung: Nun waren 55 Grossrätinnen und Grossräte gegen eine Regionalisierung, während 46 diese unterstützten. Somit wurde die Regionalisierung aus dem Sozialhilfegesetz gestrichen.

Das hat Folgen. Laut Sozialdirektor Philippe Demierre (SVP) müssen fünf Artikel, die teils wesentlich für das Gesetz sind, nun ebenfalls angepasst werden. Denn diese beziehen sich auf die regionalisierten Sozialdienste. «Es sind enorm viele Veränderungen», so der Staatsrat.

Das Büro des Grossen Rats entschied schliesslich, nach Rücksprache mit Philippe Demierre, dass die Debatten abgebrochen werden. Der Staatsrat wird das Sozialhilfegesetz nun überarbeiten und in der nächsten Session im Oktober damit in das Parlament zurückkehren.

Freiburger Nachrichten - Redaktion / Jean-Michel Wirtz
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