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Hat die Gemeinde Schmitten Grundrechte missachtet?

Was mit einer Einsprache zum Ortsplanungsdossier mit einer Überbauung begann, ist längst zu einem rechtlichen Grundsatzstreit ausgeartet.

Die Gemeinde Schmitten bei schönem Wetter. © Gemeinde Schmitten

90 Eigentumswohnungen sind in der neuen Überbauung in Schmitten geplant. Ganz im Sinne der Bundesstrategie des verdichteten Bauens will dieses Bauvorhaben geplant und umgesetzt werden.

Wie bei tausenden anderen Bauprojekten in der Schweiz gehen auch bei diesem Projekt "Mosaïque" Einsprachen ein. Das Kantonsgericht weist diese im vergangenen Februar jedoch zurück oder geht nicht auf die Beschwerden ein. So weit ist die ganze Geschichte unspektakulär und fast schon ordinär.

Die Beschwerdegruppe, bestehend aus rund zwanzig Bürgerinnern und Bürgern, akzeptierte das Urteil des Kantonsgerichts in zwei von drei Punkten. Beim dritten Punkt sieht die Klägerschaft verfassungsrechtliche Grundrechte verletzt. Sie ziehen die Beschwerde nun an das Bundesgericht weiter. Unter anderem wird der Gemeinde vorgeworfen, man soll sich an dem aktuellen Richtplan anpassen, was laut Anwalt nicht gemacht wurde. 

Fragwürdiges Verhalten der Gemeinde

Dieses Weiterziehen an das Bundesgericht scheint bei der Gemeinde Schmitten sauer aufzustossen. Am vergangenen Dienstag verschickt sie ein Communiqué, in welchem sie ihrem Unmut freien Lauf lässt: "Wenn eine Parzelle erworben wird, muss man sich bewusst sein, was in den angrenzenden Parzellen gebaut werden kann." Und auch wenn die Gemeinde Schmitten schreibt, dass es demokratisch legitim sei, den Rechtsweg zu nutzen, fügt sie an: 

Dass aus diesem Umstand von den Einsprechenden beim Bundesgericht nun ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, [...], ist mehr als störend für
die Gemeinde Schmitten.

Dass eine Gemeinde während eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsverfahrens eine öffentliche Mitteilung an die Medien verschickt und um deren Publikation bittet, ist unüblich und wirft Fragen auf. 

Bundesgericht entscheidet nun

Die Reaktion der Beschwerdegruppe liess nicht lange auf sich warten. Tagsdarauf veröffentlichte der Anwalt der Gruppe, Joachim Lerf, eine Medienmitteilung. In dieser wird einerseits erläutert, dass es der Bürgergruppe gar nicht mehr um die Einsprachen am Bauobjekt, sondern um mehr gehe: "Die Ursache für das Gerichtsverfahren haben die Gemeinde Schmitten [...] gesetzt, weil sie fundamentale (verfassungsrechtliche) Grundrechte nicht beachtet haben." Konkret fügt Anwalt Joachim Lerf gegenüber RadioFr. an:

Dass nun Bürger der eigenen Gemeinde, welche sich den demokratischen Instrumenten bedienen, mit dem Communiqué öffentlich an den Pranger gestellt werden, finde ich staatspolitisch bedenklich.

Nach der Meinung eines Rechtsprofessors der Universität Freiburg ist es eher unüblich und nicht angemessen, wenn sich eine involvierte staatliche Behörde in dieser Weise in einem laufenden Verfahren äussere. Rechtliche Konsequenzen auf das laufende Verfahren dürfte dies jedoch keine haben.

Die Frage des Zeitverlusts

Die Gemeinde Schmitten spricht ausserdem davon, dass durch die hängige Beschwerde Zeit verloren ginge und dass das Bauprojekt nicht realisisert werden kann. Auch dieser Argumentation widerspricht der Anwalt der Bürgergruppe Joachim Lerf. Juristisch gesehen sei dies laut Communiqué falsch:

Da überhaupt noch keine Baubewilligung vorliegt, kann der Zeitverlust des Projektes nicht in Verbindung mit unserer Beschwerde beim Bundesgericht gebracht werden.

RadioFr. hat dafür auch beim zuständigen kantonalen Baudirektion nachgefragt. Diese widerspricht der Aussage des Anwaltes nicht, fügt allerdings an: "Je nachdem, inwiefern ein Bauvorhaben davon betroffen ist, kann es sein, dass es durch das BRPA gestützt auf die Rechtsprechung des Kantonsgerichts nicht positiv begutachtet werden kann, bis dessen baurechtliche Grundlage klar ist". In diesem konkreten Fall in Schmitten ist die baurechtliche Grundlage momentan noch nicht geklärt.

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