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In Freiburg entsteht ein kantonales Betreibungsregister

Der Grosse Rat hat einer Zentralisierung zugestimmt. Dies ermöglicht das Erstellen eines kantonalen Betreibungsauszugs.

In Freiburg entsteht ein kantonales Betreibungsregister. © Keystone

Die Anpassung, welche das Ausführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs betrifft, wurde einstimmig mit 94 Stimmen verabschiedet. Diese Änderung geht auf eine Motion der SVP-Grossräte Nicolas Kolly und Bertrand Morel von der Mitte-Partei zurück, die im Mai 2021 vom Grossen Rat einstimmig angenommen wurde.

Der FDP-Grossrat Pascal Lauber, der selbst Vorsteher des Betreibungsamtes von Gruyère und Vevey ist, sprach von einer guten Lösung, "auch wenn die beste Lösung ein Bundesregister wäre". Eine Lösung, die vom Bundesrat verworfen wurde, erinnerte Justizdirektor Romain Collaud.

Von den Bezirken zum Kanton

Die Volksvertreter wollen die geltende Regelung korrigieren, dass die ausgestellten Betreibungsauszüge derzeit an das Betreibungsamt des jeweiligen Bezirks gebunden sind. Eine Person, die mit ihrer finanziellen Situation hadert, kann daher von einem Bezirk in einen anderen umziehen, um einen leeren Betreibungsauszug zu erhalten.

Formell bedeutet die Umsetzung der neuen Bestimmung, dass die Daten zwischen den Personenregistern der Betreibungsämter angeglichen werden müssen. Der Abgleich wird mit der Zuweisung der AHV-Nummer an die Personen einhergehen, wie die Dienststellen von Staatsrat Romain Collaud ausführten.

Für Unternehmen soll das Identifikationsregister (UID) des Bundesamtes für Statistik herangezogen werden. Während der Phase der Registerbereinigung muss ein befristetes Vollzeitäquivalent geschaffen werden. Danach wird eine Halbtagsstelle für die qualitative Pflege der Register zuständig sein.

SDA
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