News für unsere Region.

Käse mit Kopierschutz

Im Inland sind Greyerzer und Vacherin dank AOP bereits gut geschützt. Nun soll der Schutz auch im Ausland griffiger werden.

Vor allem in den USA wird oft Greyerzerkäse ohne AOP-Schutz angeboten. © KEYSTONE

Ab Dezember können Schweizer Firmen ihre Produkte mit einem vereinfachten Verfahren in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen. Das sei wichtig, weil die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP im Ausland nicht anerkannt sei, sagt Pierre-Alain Bapst, Direktor der Organisation Terroir Freiburg.

„Vom Gruyère haben wir regelmässig Produktekopien auf dem Markt, vor allem in den USA.“ Hersteller dort würden versuchen, sich den bekannten Namen zu Nutze zu machen. Der neue Schutz helfe, Freiburger Produkte beispielsweise auch in Amerika zu schützen, auch vor Gericht.

In Europa wurde der Schutz bisher dank bilateralen Abkommen eigentlich gewährleistet. Weil aber das Rahmenabkommen kürzlich versenkt wurde, steht hier nun eine neue Diskussion bevor. Vor allem bei Produkten, die noch nicht geschützt sind, macht sich Bapst Sorgen, zum Beispiel beim Kaminschinken „Jambon de la Borne“.

Nochmals anders sei die Situation bei der Cuchaule. „Die Cuchaule ist ein Frischprodukt, das innerhalb von 48 Stunden in den Verkauf geht. Laut AOP-Pflichtenheft dürfen wir die Cuchaule nicht tiefkühlen, um sie zum Beispiel in Übersee zu verkaufen.“ Und weil das Freiburger Safranbrot aus diesem Grund ausserhalb der Landesgrenzen kaum bekannt ist, will es auch niemand kopieren.

Die Sortenorganisationen für die beiden bekannten Freiburger Käse setzen grosse Hoffnungen darauf, dass ihre Produkte ab Ende Jahr durch die neue Verordnung besser geschützt sind.

RadioFr. - Yves Kilchör / Patrick Hirschi / rb
...