Kaum Waldbrandgefahr Freiburg: Feuerwerke dürfen stattfinden

Im gesamten Kanton Freiburg gilt nur mässige Waldbrandgefahr. Bis zum 1. August wird sich dies nicht mehr ändern.

Im Kanton Freiburg besteht nur mässige Waldbrandgefahr. © Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Den Feuerwerken zum Nationalfeiertag steht im gesamten Kanton Freiburg nichts im Wege. Die Waldbrandgefahr wurde diese Woche auch in den letzten Regionen von "erheblich" auf "mässig" herabgestuft. Das bestätigte das Amt für Wald und Natur auf Anfrage von RadioFr. 

Bis am Dienstag galt im Freiburger Seeland noch die Gefahrenstufe 3 (erheblich). Diese wurde aufgrund des Regens nun herabgestuft. Damit gilt im gesamten Kanton eine mässige Waldbrandgefahr, wie die interaktive Karte des Amtes zeigt.

Die aktuelle Waldbrandgefahr ist mässig (Stufe 2 von 5). Credit: Amt für Wald und Natur.

Die aktuell mässige Waldbrandgefahr bedeutet, dass im Wald oder in Waldnähe Feuer gemacht werden darf, dies aber nur an den gekennzeichneten Feuerstellen und mit Vorsicht. Feuerwerke sind auf dem gesamten Kantonsgebiet aber erlaubt, sind in Waldnähe jedoch zu vermeiden. 

Keine Hochstufung bis zum 1. August

Im Berner Seeland rund um den Bielersee und am Jurasüdfuss wurde die Waldbrandgefahr am Donnerstag erst wieder hochgestuft. Das Freiburger Seeland wird diesem Schritt jedoch nicht folgen. Laut dem Bundesamt für Wald und Natur bestehe bis sicherlich zum 1. August kein Grund, die Gefahrenstufe im Kanton Freiburg zu erhöhen.

Im Kanton Freiburg sind bezüglich Waldbrandgefahr aktuelle keinerlei Massnahmen in Kraft. Trotzdem weisen die Behörden daraufhin, auch bei einer mässigen Waldbrandgefahr Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn die Gefahr aktuell nicht akut sei, könne bei fahrlässigem Verhalten ein Waldbrand entfachen. Allgemein gelten die folgenden Verhaltenshinweise:

  • Bei starkem Wind auf Feuer verzichten
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen

Absolutes Feuerverbot nur im Wallis

Ein klares Feuerverbot herrscht einzig und allein im Kanton Wallis. Das zeigt die interaktive Karte des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Das bedeutet, dass im Freien kein Feuer entzündet werden darf, und somit dürfen dort auch keine Feuerwerke gezündet werden. 

Im Kanton Wallis herrscht absolutes Feuerverbot. Credit: Bundesamt für Umwelt BAFU.

Auch im Kanton Waadt herrscht ein bedingtes Feuerverbot, wie die Karte zeigt. Wie das Amt für Wald und Natur erklärt, sei dies im Waadtland das ganze Jahr der Fall. Denn der Kanton habe entschieden, diese Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldnähe nicht nur im Sommer beizubehalten. 

Ein bedingtes Feuerverbot bedeutet aber lediglich, dass das Entfachen eines Feuers im Wald oder in Waldnähe zwar nicht verboten sei, aber eher davon abgeraten werde. Feuer an offiziellen Feuerstellen sowie das Zünden von Feuerwerk mit genügend Abstand zum Wald sind aber auch im Waadtland weiterhin erlaubt.

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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