Keine lebenslange Rente mehr für Freiburger Stadtregierung
Ehemalige Gemeinderatsmitglieder von Freiburg sollen keine lebenslange Rente mehr erhalten. Dies sei nicht mehr zeitgemäss und koste zu viel.

Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Freiburg erhalten nach ihrem Rücktritt im Moment immer noch eine lebenslange Rente – bis zu 122'000 Franken pro Jahr nach dem aktuellen System. Nun soll ein Vorstoss im Generalrat diese Praxis ändern.
Solch eine lebenslange Pension für Mitglieder der Stadtregierung sei nicht mehr zeitgemäss, ist Freiburgs Stadtpräsident Thierry Steiert der Meinung: „Wir befinden uns nicht mehr in dieser Schönwetterperiode wie vor rund 20, 30 Jahren, als die lebenslange Rente eingeführt wurde. So etwas ist heute nur noch sehr schwer zu rechtfertigen. Sowohl im Privatsektor als auch sonst überall werden Renten und Umwandlungssätze gesenkt.“ Es gelte zu intervenieren und deshalb sei der Vorstoss im Generalrat auch angenommen worden.
Fast 900'000 Franken jährlich
Die Bewegung nahm ihren Anfang mit einem Vorstoss im Stadtparlament. 2019 monierten fünf Mitglieder des Generalrats, die Rente koste die Stadt fast 900'000 Franken im Jahr. Sie verlangten vom Gemeinderat, dieses System zu ändern. Dies ist nun geschehen. Um herauszufinden, welches die beste Lösung wäre, informierte sich die Stadt Freiburg in der ganzen Schweiz. Dazu sagt Steiert: „Jede Stadt und jeder Kanton fand seine eigene Lösung. Viel Kreativität war hier gefragt: Kantone wie das Wallis sehen teilweise überhaupt keine Übergangsleistungen mehr vor. Wenn dort jemand aus der Politik ausscheidet, erhält diese Person überhaupt keine Abgangsentschädigungen mehr.“ Deren Löhne wurden dafür aber teilweise massiv angehoben.
Die Stadt Freiburg hat sich nun aber für ein anderes System entschieden. Sie plädiert für eine sogenannte Übergangsrente. „Unser System wird nun von einer lebenslangen Rente in ein normales System einer zweiten Säule umgewandelt“, sagt Steiert. Falls eine Person seine Arbeit im Gemeinderat beendet, erhalte sie seinen Lohn also nur noch für eine gewisse Zeit: Für eine Amtszeit in der Regierung ein Jahressalär, für zwei Amtszeiten zwei Jahressaläre und so weiter. Es sei wichtig, einen guten Übergang hin zu anderen Tätigkeiten zu garantieren.
Nicht in ein Loch fallen
Für Thierry Steiert gehe es darum, dass beispielsweise eine 48 Jahre alte Person nach zehn Jahren Gemeinderat genügend Zeit hat, sich neu im Arbeitsmarkt zu positioniere und nicht von einem Tag auf den anderen in ein Loch fällt: „In diesem Fall, wenn die Person zehn Jahre im Amt gewesen ist, erhält sie danach zwei Jahressaläre.“ Ein Anspruch auf solche Zahlungen erlischt jedoch spätestens ab Alter 65. Ab diesem Zeitpunkt erhält die Person ihre gewöhnliche Rente.
Für frischgewählte Gemeinderäte erscheint dieses neue System deutlich weniger attraktiv. Einmal gewählte und aktive Gemeinderäte sollen dafür etwas mehr Lohn erhalten. Das Amt müsse unbedingt attraktiv bleiben, unterstreicht Thierry Steiert.
Ob dieses neue System zum Tragen kommt, darüber entscheidet der Generalrat in seiner nächsten Sitzung.




