Künftig keine lebenslangen Renten mehr
Mitglieder des Freiburger Gemeinderats erhalten keine lebenslange Rente mehr.

Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Freiburg erhalten in Zukunft keine lebenslange Rente mehr. Das hat das Parlament der Stadt an der Saane am Montagabend in ihrer Sitzung beschlossen. Die lebenslange Rente wird durch eine einmalige, in monatlichen Raten ausbezahlte Vergütung ersetzt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten in erster Lesung mit 66 gegen 1 Stimme für eine entsprechende Verordnungsänderung.
Der Systemwechsel soll jährliche Einsparungen von mindestens 450'000 Franken bringen. Er betrifft die Gemeinderäte, die ab 2021 – also den Wahlen vom 7. März – ihr Amt antreten. Wiedergewählte Mitglieder und solche, die bereits eine Rente beziehen, sind von der Änderung nicht betroffen.
Fast in allen Städten und Kantonen abgeschafft
Damit ist diese Neuerung nun offiziell. Für diesen Systemwechsel war es höchste Zeit, findet Thierry Steiert, Stadtpräsident Freiburg: "Es herrscht eine allgemeine Tendenz, dass man lebenslange Renten von Staats- und Gemeinderäten abschafft. Diese werden nun ersetzt durch eine Pensionskassenregelung. Dies ist bereits in den meisten Städten und Kantonen der Fall, bei denen man früher diese lebenslangen Renten kannte." Jetzt würden wahrscheinlich noch die restlichen Städte und Kantone diesem Beispiel folgen, denkt Steiert.
Was bedeutet dieser Wechsel denn nun konkret? Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden künftig ganz normal an die Pensionskasse angeschlossen, wie alle Beamten, die in der Verwaltung arbeiten. Weil diese nun aber neu auch in die Pensionskasse einzahlen müssen, sinkt deren Nettolohn. Um ihren Lohn müssen sich die Gemeinderäte trotzdem nicht sorgen: Dieser wird so erhöht, dass es augeglichen wird. Ein solches Amt soll schlussendlich finanziell attraktiv bleiben.
Beschluss gilt erst ab 2021
Was geschieht beispielsweise mit Theirry Steiert? Erhält er keine lebenslange Rente mehr? Der jetzige Stadtpräsident von Freiburg profitiert trotzdem von dieser Rente, weil die neue Formel erst für Politikerinnen und Politiker gilt, die ab 2021 in ihr Amt gewählt werden. Konkret betrifft diese neue Massnahme die frisch gewählte Grüne Mirjam Ballmer.
Angenommen, die junge Stadträtin Ballmer entscheidet sich, aus der Politik auszuscheiden, bevor sie ihr Rentenalter erreicht. In welchem Masse würde sie von ihrer Tätigkeit profitieren? Die Politikerin erhielte in diesem Fall eine so genannte Übergangsleistung. Pro Legislatur – fünf Jahre –, in der sie Gemeinderätin gewesen ist, erhält Ballmer eine Fortzahlung in der Höhe eines vollen Jahreslohns. Diese Regel gilt nur solange, bis Mirjam Ballmer wiederum eine neue Arbeitsstelle gefunden hat.




