Könizer Klimaschutzreglement tritt in Kraft
Damit ist für die Gemeinde der verbindliche Zeitrahmen für die Erreichung des Netto-Null-Ziels auf 2045 festgelegt.

Per 1. März 2024 tritt das Klimaschutzreglement in Kraft, welches das Könizer Parlament im vergangenen Juni beschlossen hat. Damit ist für die Gemeinde der verbindliche Zeitrahmen für die Erreichung des Netto-Null-Ziels auf 2045 festgelegt, für die Gemeindeverwaltung auf 2035. Das schreibt die Gemeinde Köniz in einer Mitteilung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen in den Bereichen Wärme und Verkehr sowie KVA (Kehrichtverbrennung) und ARA (Abwasserreinigung) nur noch so viele Treibhausgase entstehen, wie durch natürliche und technologische Senken wieder ausgeglichen werden können.
Der Energiebedarf für Wärme und Verkehr solle vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für die Gemeindeverwaltung soll dies bereits 2035 der Fall sein. Die grauen Emissionen, auf die die Gemeinde nur beschränkten Einfluss hat, sollen schrittweise reduziert werden. Wird der Absenkpfad nicht eingehalten, muss der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen vorschlagen bzw. umsetzen.
Mit der neuen Spezialfinanzierung Klimaschutz kann die Gemeinde Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen unterstützen. Der Gemeinderat hat in einer internen Weisung festgelegt, welche Mittel in die Spezialfinanzierung fliessen und wie sie verwendet werden. Unterstützt werden Massnahmen zur Zielerreichung und in den Bereichen Qualitätssicherung und Monitoring. Massnahmen, mit denen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt werden, werden nicht unterstützt.
Private und Unternehmen profitieren indirekt von Massnahmen der Gemeinde (z. B. durch Machbarkeitsstudien). Eine direkte finanzielle Förderung ist jedoch nicht vorgesehen.