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Kunstlehrpersonen wollten weniger unterrichten: Fehlanzeige

Drei Zeichenlehrer forderten zwei Unterrichtsstunden weniger pro Woche. Das Kantonsgericht gibt ihnen Unrecht.

Der Rechtsstreit der Kunstlehrer dauerte schon seit 10 Jahren an. © Pixabay

Es ist ein Rechtsstreit, der seit zehn Jahren andauert. Alles dreht sich um die Frage: Ist es normal, dass ein Sport-, Musik- oder Kunstlehrer 26 Stunden à 50 Minuten pro Woche unterrichtet, während sein Kollege, der Französisch oder Mathematik unterrichtet, nur 24 Stunden unterrichtet?

Für drei Kunstlehrer, die an Gymnasien im Kanton Freiburg angestellt sind, lautet die Antwort: Nein. Sie erklären, dass sie ungleich behandelt werden, obwohl sie die gleiche Ausbildung und das gleiche Arbeitspensum wie ihre Kollegen haben. Es sei darauf hingewiesen, dass sich das Gehalt nicht nach Fächern unterscheidet. Alle Lehrkräfte des Kollegiums verfügen über die Funktionsklasse 25, was nach fünf Jahren Berufserfahrung einem durchschnittlichen Bruttolohn von rund 9'000 Franken pro Monat entspricht.

Der Freiburger Staatsrat ist seinerseits der Ansicht, dass es normal ist, dass Lehrpersonen von Spezialfächern wie Bildnerisches Gestalten zwei zusätzliche Lektionen pro Woche unterrichten müssen. Er begründet dies damit, dass sie ausserhalb des Unterrichts weniger Arbeit haben. Im Gegensatz zu ihren Kollegeinnen und Kollegen müssen sie zum Beispiel nicht in jeder Stunde neue Begriffe einführen und verbringen weniger Zeit mit dem Korrigieren von Arbeiten.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Kantonsgericht nun entschieden. Die Richter gaben der Freiburger Regierung recht. Sie erklären, dass die zwei zusätzlichen Unterrichtsstunden nicht unangemessen erscheinen und dass der Unterschied gerechtfertigt ist, da Lehrkräfte für besondere Fächer tatsächlich weniger Zeit ausserhalb des Unterrichts arbeiten als ihre Kollegen. Alle Lehrpersonen müssen also letztlich die gleiche Stundenzahl arbeiten, nämlich 1'900 Stunden pro Jahr, wie jeder andere Staatsbeamte auch.

RadioFr. - Loïc Schorderet / pn
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