Millionenschwerer Fehler bei den TPF
Laut den Aufsichtsbehörden des Bundes haben die Freiburger Verkehrsbetriebe (TPF) zu hohe Subventionen bezogen.

Bei den TPF geht es laut einer Mitteilung des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom Donnerstag um Werbeeinnahmen und Erlöse aus Versicherungen. Diese soll dieses Unternehmen nicht wie vorgeschrieben in den abgeltungsberechtigten Sparten verbucht haben.
Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen die TPF rund sechs Millionen Franken zu viel bezogen haben. Dazu kommen die Zinsen.
Nach Fragen eines Regionalrats respektive des Kantons Freiburg stellte die Revision des BAV laut der Mitteilung die Unregelmässigkeiten fest. Federführend für die weitere Aufarbeitung und Rückzahlung ist der Kanton Freiburg als hauptbetroffener Besteller der Verkehrsleistungen.
Der heutige Chef der SBB, Vincent Ducrot, war von 2011 bis 2020 Direktor der Freiburgischen Verkehrsbetriebe.
TPF wollen rasch zurückzahlen
Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF teilten am Donnerstag mit, die fälschlicherweise verbuchten Beträge würden schnellstmöglich zurückerstattet. Die bisherige Verbuchungspraxis werde korrigiert. Es handle sich um einen Fehler, nicht um eine Rechtsverletzung.
Es gehe um eine Praxis, welche noch in der Zeit der Vorgängerorganisation GFM eingeführt worden und bis zur Revision des BAV nie infrage gestellt worden sei.
Bei den TPF gebe es keine Hinweise auf kriminelle Energie und deshalb denke das BAV in diesem Fall nicht an ein Strafverfahren.
Auch in der Ostschweiz und im Jura
Im Visier des Bundes stehen auch andere Verkehrsunternehmen. Die Bus Ostschweiz AG soll vollständig abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft haben. Dieses vermietete laut Mitteilung die Fahrzeuge von 2012 bis 2019 zu überhöhten Kosten zurück an die subventionierte Muttergesellschaft. Die Schadenssumme im Regionalen Personenverkehr und Ortsverkehr beträgt laut BAV rund 5,5 Millionen Franken.
Bei der Standseilbahn im Berner Jura geht es um Unregelmässigkeiten in der Rechnungsführung und um einen Betrag von unter einer Million Franken.
Die am Donnerstag vom Bundesamt für Verkehr publik gemachten neuen Subventionsaffären sind möglicherweise im Fall der Bus Ostschweiz AG strafrechtlich relevant. Das sagte auf Anfrage Andreas Windlinger, Mediensprecher des BAV.
Im Fall der Standseilbahn von St-Imier auf den Mont-Soleil sei noch vieles unklar und müsse genauer abgeklärt werden, sagte Windlinger weiter.




